Medikamentenmangel: Apotheken brauchen Entscheidungsspielraum und Engpass-Ausgleich

(wS/ots) Kreuztal 28.02.2023 | Angesichts anhaltender Lieferengpässe bei Arzneimitteln brauchen die  Apotheken mehr Entscheidungsspielraum bei der Abgabe von vorrätigen  Medikamenten und einen angemessenen Engpass-Ausgleich als Honorierung für den entstehenden Aufwand. Zudem müssen Apotheken im Notfall auch  eigene Rezepturen und Defekturen anfertigen dürfen. Diese Vorschläge  macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in  ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines  Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs-und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG). Die Apothekerschaft  kritisiert darin scharf das vom Bundesministerium für Gesundheit  (BMG) vorgelegte Papier, das aus ABDA-Sicht die Problematik der  Lieferengpässe keineswegs an der Wurzel bekämpft und somit auch nicht die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstellt.

„Wir begrüßen, dass sich die Politik endlich den Lieferengpässen  zuwendet. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist aber nicht geeignet, das Problem verlässlich und patientengerecht zu lösen“, sagt  ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening: „Es fehlen  Entscheidungsspielräume, die es den Apotheken rechtssicher  ermöglichen, die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten, wie dies in den vergangenen Corona-Jahren möglich war.

Der hohe Personalaufwand wird im Referentenentwurf nicht annähernd berücksichtigt. Hier muss dringend nachgebessert werden.“ Overwiening weiter: „Die Apotheken haben während der Corona-Pandemie immer wieder belegt, dass sie die Versorgung der Bevölkerung auch unter extremen  Voraussetzungen verlässlich bewältigen. Für die Apotheken sind klare  Rahmenbedingungen, mehr Bewegungsspielraum und ein angemessener  Engpass-Ausgleich für den Mehraufwand zwingend erforderlich.“

Für das Management von Lieferengpässen sind selbst bei  zurückhaltenden Schätzungen mindestens sechs Stunden pro Woche pro  Apotheke nötig. Der Gesamtstundenaufwand pro Jahr in allen 18.000  Apotheken beträgt 5,62 Mio. Stunden. Bei Arbeitgebervollkosten für  pharmazeutisches Personal in Höhe von 75,91 Euro/Stunde ergeben sich  Kosten in Höhe von 425 Mio. Euro pro Jahr. Bei etwa 20 Mio. Fällen  pro Jahr, bei denen die Apotheken eine sog. Nichtverfügbarkeit  dokumentieren müssen, ergibt sich ein Zuschlag von 21,00 Euro, den die ABDA für jeden Austausch fordert.

Für das Management von Lieferengpässen sind selbst bei zurückhaltenden Schätzungen mindestens sechs Stunden pro Woche pro Apotheke nötig.

Foto: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

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