Kreis-Gesundheitsamt appelliert an Eltern: Kinder ab einem Jahr, die in Kita oder Tagespflege betreut werden, und Schulkinder müssen gegen Masern geimpft sein

(wS/si) Siegen 24.11.2023 | Auch für das Schuljahr 2023/24 gilt: Kinder ab einem Jahr, die in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege betreut werden sowie Schulkinder müssen gegen Masern geimpft sein. Darauf weist das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein hin.

Auch in diesem Schuljahr werden wieder die Meldungen durch die Schulen an das Gesundheitsamt erfolgen. Kinder, die nicht geimpft sind, oder deren Eltern keinen Nachweis über die Impfung erbringen, können nicht in der Kita betreut werden. Schulkindern ohne Impfung droht der Ausschluss von Angeboten der OGS und freiwilligen AGen der Schule. Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, droht ein Bußgeld.

„Eine Maserninfektion ist keine harmlose Krankheit und gehört zudem zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten“, erklärt Dr. Christoph Grabe, Leiter des Kreis-Gesundheitsamtes. „Eine Impfpflicht soll den Schutz dort erhöhen, wo eine Übertragung häufig vorkommt, wenn nicht genügend Menschen gegen Masern immun sind. Eine möglichst hohe Impfquote schützt auch Menschen, die nicht geimpft werden können, wie Säuglinge oder Schwangere“, so Dr. Christoph Grabe.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflicht zur Masernschutzimpfung für Kinder für verfassungsgemäß erklärt. Die für das vorherige Schuljahr im Kreis ergangenen Bußgeldbescheide wurden durch das Amtsgericht Siegen bestätigt.

Das Gesundheitsamt des Kreises appelliert an alle Eltern, den Impfstatus ihrer Kinder zu überprüfen, gegebenenfalls bei Kinderarzt oder -ärztin zu erfragen und wenn notwendig, die Masernimmunisierung zu vervollständigen.

 

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