(wS/ots) Köln 22.08.2024 | Am Abend des 21. August 2024, gegen 23:00 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Köln zwei Männer am Ausgang der A-Passage des Kölner Hauptbahnhofs. Die Männer, ein 31-Jähriger und ein
29-Jähriger, beide algerischer Staatsangehörigkeit, führten keine Ausweisdokumente mit sich. Die Einsatzkräfte brachten sie zur Identitätsfeststellung auf die Dienststelle.
Auf der Dienststelle durchsuchten die Polizisten die beiden Algerier. Bei dem 31-Jährigen fanden sie keine Ausweisdokumente oder gefährlichen Gegenstände, entdeckten jedoch drei in Alufolie eingewickelte Smartphones. Diese Smartphones waren auf die deutsche Systemsprache eingestellt, obwohl der Mann der deutschen Sprache nicht mächtig ist und die Geräte nicht entsperren konnte. Dies weckte den Verdacht, dass die Smartphones möglicherweise gestohlen wurden.
Bei dem 29-Jährigen fanden die Einsatzkräfte zwei weitere in Alufolie eingewickelte Smartphones. Auch diese Geräte schienen nicht ihm zuzuordnen zu sein. Die Überprüfung der Smartphones im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass eines der Geräte als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben war.
Die Uniformierten führten einen Fingerabdruckabgleich durch, der bei beiden Männern positive Treffer im automatisierten Fingerabdruckidentifizierungss
Da die Polizeibekannten keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik vorweisen konnten, keiner Arbeit nachgehen und keine sozialen Kontakte im Bundesgebiet pflegen, entschied der diensthabende Dienstgruppenleiter, beide aufgrund einer drohenden Fluchtgefahr vorläufig festzunehmen.
Nach einer erfolgten schriftlichen Belehrung, sicherten die Einsatzkräfte die fünf Mobiltelefone als Beweismittel im Strafverfahren und übergaben die beiden Männer dem Polizeigewahrsamsdienst in Köln.
Sie müssen sich nun wegen des Verdachts des Diebstahls in fünf Fällen sowie des unerlaubten Aufenthalts vor einem Richter verantworten.
Foto: Archiv wirSiegen.de
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