(wS/dia) Kirchen 29.05.2025 | Die Gremien der Diakonie in Südwestfalen haben die mögliche Übernahme des insolventen DRK-Krankenhauses in Kirchen einen wichtigen Schritt vorangebracht. Das Votum von Gesellschafterversammlung und Verwaltungsrat am Dienstagabend fiel jeweils einhellig aus. Mit ihren Beschlüssen stimmten die Mitglieder einem Vertragsentwurf zwischen dem Landkreis Altenkirchen und der Diakonie in Südwestfalen sowie der Gründung einer neuen GmbH unter dem Dach der Diakonie in Südwestfalen gGmbH zu. Der Vertrag beinhaltet neben dem Krankenhaus Kirchen auch die stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrie in Altenkirchen. Der Kreistag Altenkirchen will darüber in seiner Sitzung am 16. Juni befinden.
Endgültig entschieden ist mit dem Beschluss aber noch nichts. „Der Vertrag zwischen dem Kreis Altenkirchen und der Diakonie in Südwestfalen bildet jedoch die zwingend notwendige Voraussetzung, um mit dem Insolvenzverwalter überhaupt in finale Vertragsverhandlungen eintreten zu können“, erläuterte Dr. Josef Rosenbauer, Geschäftsführer der Diakonie in Südwestfalen, am Mittwoch in einer Mitarbeiterversammlung des Diakonie Klinikums. Sollten diese positiv verlaufen, möchte der Gesundheits- und Sozialdienstleister aus Siegen das stationäre Angebot im Krankenhaus Kirchen nicht nur übernehmen, sondern die medizinische Versorgung zum Wohle der Bevölkerung sogar erweitern und ausbauen. Kreis Altenkirchen und Land Rheinland-Pfalz hatten dem medizinischen Konzept bereits zugestimmt. Analog zu den Häusern in Siegen und Freudenberg, würde das Krankenhaus dann den Namen „Diakonie Klinikum Kirchen“ tragen.
Mit Bedauern nahmen Gremienvertreter und Mitarbeitende indes den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg zur Kenntnis, das den Eilantrag im NRW-Krankenhausplanungsverfahren für einige Leistungsgruppen wie Stammzellen-transplantationen, Ösophagus-OPs oder Tiefe Rektumeingriffe abgelehnt hatte. Die von der Diakonie beauftragte Anwaltskanzlei kritisierte, dass die Entscheidung wesentliche Tatsachen und bisherige Rechtsprechung nicht berücksichtige. Zudem seien wichtige Argumente des Diakonie Klinikums gar nicht oder nicht angemessen berücksichtigt worden. Der Verwaltungsrat beschloss, Beschwerde einzulegen und sich nun mit einem Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster zu wenden.
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