(wS/si) Siegen 05.09.2025 | Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Nordrhein-Westfalen die Kommunalwahlen statt. Wer für die Kommunalwahlen noch Briefwahlunterlagen benötigt, kann diese bis Freitag, 12. September 2025, 15.00 Uhr, im Wahlbüro im Rathaus Siegen (Ratssaal) abholen.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines durch Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist bis Dienstag, 9. September 2025, 12.00 Uhr (!), möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten auch spätestens Anträge per E-Mail oder mittels schriftlichem Antrag im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen eingegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt kann eine rechtzeitige Zusendung der Unterlagen nicht mehr gewährleistet werden.
Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahlunterlagen beantragen, sollten berücksichtigen, dass durch die Stadt Siegen zwar eine rechtzeitige Übergabe der Briefwahlunterlagen an den Postdienstleister, nicht aber eine postalische Zustellung bis Samstag, 13. September 2025, gewährleistet werden kann.
Sofern eine Übersendung von Briefwahlunterlagen gewünscht wird, empfiehlt es sich daher, diese so früh wie möglich zu beantragen.
Wurden Briefwahlunterlagen ausgestellt, ist eine Wahl im Wahllokal nur noch bei Vorlage des Wahlscheins möglich. Ist eine rechtzeitige postalische Rücksendung nicht mehr gewährleistet, besteht die Möglichkeit, den Wahlbrief bis Sonntag um 13.00 Uhr entweder direkt im Rathaus Siegen (Ratssaal) abzugeben oder in einen der Hausbriefkästen am Rathaus Siegen (Markt 2, 57072 Siegen), am Bürgerbüro Eiserfeld (Siegtalstraße 2, 57080 Siegen), am Rathaus Geisweid (Lindenplatz 7, 57078 Siegen) oder am Rathaus Weidenau (Weidenauer Straße 211-215, 57076 Siegen) einzuwerfen. Die Briefkästen werden ab 13.00 Uhr geleert, damit die Wahlbriefe rechtzeitig die Briefwahlvorstände zwecks Auszählung erreichen.
Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief am Wahlsonntag, 14. September 2025, bis spätestens 16.00 Uhr (!), im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen sein muss.
Wem es wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht möglich ist, das Wahllokal am Wahlsonntag aufzusuchen, kann die Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag, 14. September 2025, 15.00 Uhr, beantragen und eine Vertrauensperson schriftlich bevollmächtigen, die Unterlagen im Rathaus Siegen abzuholen.
Das Wahlbüro im Rathaus Siegen, Ratssaal, Markt 2, 57072 Siegen, ist am Samstag, 13. September 2025, von 8.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag, 14. September 2025, ab 8.00 Uhr, geöffnet. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass verlorene Wahlscheine nicht ersetzt werden! Wer glaubhaft versichert, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder dieser verloren wurde, kann bis zum Tag vor der Wahl, also bis Samstag (13. September 2025), 12.00 Uhr, einen neuen Wahlschein erhalten. Am Wahlsonntag werden nur noch in den Fällen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung entsprechende Wahlscheine erteilt.
Außerdem bittet das Wahlbüro in denjenigen Fällen um rechtzeitige Kontaktaufnahme, in denen frühzeitig beantragte Briefwahlunterlagen eine Woche vor dem Wahltag noch nicht zugegangen sind.
