(wS/at) Siegen 18.12.2015 | Der 27-jährige Nordafrikaner Heinz M., der in der Nacht des 18. auf den 19. April diesen Jahres bei einem Streit in einer Freudenberger Asylunterkunft einen 22-jährigen Mitbewohner mit einem Messer lebensgefährlich verletzte, wurde heute vom Siegener Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.
Das Gericht begründete sein Urteil mit der Tatsache, dass der Angeklagte bei der Tat vermindert schuldfähig war. Auch war er bisher noch nie straffällig geworden.
Hintergrund:
In der Nacht zum 19. April 2015 kam es nach Erkenntnissen der Polizei in einer Asylbewerberunterkunft in Freudenberg zu einem Streitgeschehen zwischen einem 22-jährigen Nordafrikaner und einem zum damaligen Zeitpunkt 26-jährigen Mann aus Eritrea.
Bei der Unterkunft handelt es sich um eine vergleichsweise kleine Unterkunft, die zur Tatzeit von lediglich acht Migranten bewohnt wurde. Sowohl der 22-Jährige als auch der 26-Jährige waren Bewohner der Unterkunft.
Bei dem Streitgeschehen erlitt der 22-jährige Nordafrikaner eine lebensgefährliche Stichverletzung, die zunächst vor Ort intensive notärztliche Maßnahmen notwendig machte. Nachdem der Schwerstverletzte in ein Krankenhaus transportiert werden konnte, wurde er dort notoperiert. Es bestand Lebensgefahr für den 22-Jährigen.
Unter dringendem Tatverdacht eines versuchten Tötungsdeliktes wurde der unter Alkoholeinfluss stehende 26-jährige Eritreer in dem Asylantenwohnheim von der Polizei vorläufig festgenommen und anschließend der Wache zugeführt.
Die polizeilichen Ermittlungen übernahm noch in der selben Nacht die alarmierte Mordkommission des Polizeipräsidiums Hagen unter der Leitung von KHK Detlev Rennwanz übernommen. Der zuständige Kapitaldezernent der Staatsanwaltschaft Siegen, Patrick Baron von Grotthuss, war ebenfalls vor Ort im Einsatz.
Die vermutliche Tatwaffe wurde von der Polizei in dem Asylantenheim aufgefunden und sichergestellt.
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