(wS/ots) Herborn 28.12.2016 | Nach der Belästigung einer Jugendlichen auf dem Bahnhofsgelände in Herborn, ermittelt die Herborner Polizei gegen einen 17-Jährigen. Der im Lahn-Dill-Kreis lebende Jugendliche kam einem Mädchen unangenehm nahe und griff anschließend eine Helferin an.
Die Jugendliche saß am Freitagmorgen (23.12.2016), gegen 11.40 Uhr auf einer Bank auf Gleis 1 des Herborner Bahnhofs. Sie wartete auf den Zug in Richtung Wetzlar. Zunächst fiel ihr ein Jugendlicher auf, der in unmittelbarer Nähe stand und sie ungeniert anstarrte. Letztlich setzte sich der Unbekannte neben sie auf die Bank. Er sprach sie auf Englisch an, sie reagierte jedoch nicht darauf. Er rückte an sie heran, beugte sich vor und betrachtet provokant aus unangenehm direkter Nähe ihren Körper. Sie forderte den Jugendlichen mehrfach unmissverständlich auf, dies zu unterlassen und setzte sich, als er trotzdem nicht damit aufhörte, von ihm fort.
Einer 22-Jährigen fielen das aufdringliche Verhalten des Jugendlichen und die ablehnende Haltung des Mädchens auf. Sie forderte ihn ebenfalls unmissverständlich auf, die Belästigungen einzustellen. Daraufhin erhob sich der Täter, ging direkt zur Zeugin und fragte sehr aggressiv, was sie denn von ihm wolle. Sie forderte ihn auf Abstand zu halten, worauf der junge Mann sie als „kleine Schlampe“ beleidigte. Er schlug nach ihr, griff ihr an den Hals und würgte sie, worauf die 22-Jährige stürzte. Einige Umstehende griffen ein und hinderten den Jugendlichen daran, die am Boden liegende Frau zu treten. Er wurde weggedrängt, schaffte es aber doch die Zeugin zu schlagen, zu treten und in ihre Richtung zu spucken. Gleichzeitig fuhr der Zug in Richtung Wetzlar in den Bahnhof ein. Der junge Mann rannte in den Zug und fuhr mit diesem davon. Sein Opfer trug Prellungen an Brust, den Knien und am Kopf davon. Zudem klagte sie über Übelkeit und Kopfschmerzen.
Aufgrund der detaillierten Personenbeschreibung gelang es einer Wetzlarer Streife den Täter am Bahnhof in Wetzlar festzunehmen. Der Jugendliche stammt aus Libyen und ist in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Asylsuchende untergebracht. Nach seiner Vernehmung und der erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er in Absprache mit dem Jugendamt wieder entlassen.
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