(wS/in) Kreuztal 12.10.2023 | Der Kreuztaler Verein INVEMA wurde vom Behindertenbeauftragten der Bundesregierung mit dem Druck von Speisekarten in Blindenschrift beauftragt
Sieben Jahre ist es her, da hatte der Kreuztaler Verein INVEMA im Rahmen eines vom Kreis Siegen-Wittgenstein geförderten Projekts der heimischen Gastronomie angeboten, Speisekarten in Brailleschrift (Blindenschrift) zu übersetzen und auszudrucken.
Die Nachfrage war sehr gering. Nur wenige Restaurants, Kneipen und Bars aus der Region hatten das kostenlose Angebot wahrgenommen, was der heimischen Gastronomie damals auch den „WEGgucker-Inklusionspreis“ beschert hat, als Zeichen dafür, wie wenig Interesse die Gastronomie an einer barrierefreien Gestaltung für Gäste mit Sehbeeinträchtigungen hat.
Das Angebot des Vereines fand aber jetzt kürzlich in Berlin Gehör! Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, veranstaltete am 25. September zum ersten Mal ein inklusives Golfturnier. An diesem Turnier nahmen Golferinnen und Golfer mit und ohne Sehbehinderungen aus dem ganzen Bundesgebiet teil. Im Rahmen des Turniers wurden verschiedene Speisen und Getränke angeboten und damit die Gäste mit einer Sehbehinderung sich selbstständig über das Speisen- und Getränkeangebot informieren konnten, sollten die Speisekarten auch in Brailleschrift zur Verfügung gestellt werden.
Durch die im Internet immer noch vorhandenen Zeitungsartikel der damaligen Aktion wurde das Büro des Behindertenbeauftragten auf den Kreuztaler Verein INVEMA aufmerksam und nahm Kontakt auf. Stephan Lück (Geschäftsführer von INVEMA e.V.) erklärt: „Wir fühlten uns natürlich geehrt eine solche Anfrage aus Berlin zu erhalten. Unser damaliges Projekt musste zwar mittlerweile aufgrund der fehlenden Anschlussfinanzierung aufgegeben werden, aber der im Projektzeitraum angeschaffte Braille-Drucker ist selbstverständlich noch vorhanden.“
Also wurde die Speisekarte übersetzt, gedruckt und in mehrfacher Ausfertigung nach Berlin versendet.
Brailleschrift ermöglicht es blinden oder stark sehbeeinträchtigten Menschen, Texte mit den Fingern zu lesen. Sie besteht aus Punktmustern, die mit den Fingerspitzen als Erhöhungen zu ertasten sind.
Neben dem konkreten Abbau von Barrieren für blinde Menschen sollte mit dem damaligen Projekt darauf aufmerksam gemacht werden, dass Barrierefreiheit als Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft nicht nur das Vorhandensein von Rampen oder Aufzügen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen beinhaltet, sondern vielmehr auch das Schaffen günstiger Rahmenbedingungen für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, für Menschen mit sogenannter geistiger Beeinträchtigung oder auch für alte Menschen bedeutet.
Im Alltag sind leider immer noch fast alle Flyer, Broschüren oder eben auch Speisekarten nur in Schwarzschrift vorhanden. Sehenden Besuchern fällt dieser Missstand häufig gar nicht auf. Aber blinde oder stark sehbeeinträchtigte Menschen fühlen sich oft behindert und in ihrer Teilhabe beeinträchtigt, da sie so keine Möglichkeit haben selbstständig an die benötigten Informationen zu kommen.
Beim Verein INVEMA besteht nach wie vor die Möglichkeit Flyer, Broschüren, Speisekarten oder sonstige Schriftstücke kostengünstig in Brailleschrift übersetzen und drucken zu lassen. Bei Interesse wenden Sie sich einfach per Mail an den Verein (info@invema-ev.de)
Im BILD: Christian Dreher (links) und Stephan Lück, Geschäftsführer INVEMA (rechts)
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