(wS/si) Kreis Siegen-Wittgenstein 13.02.2024 | Wer zwischen März 2023 und Februar 2024 beim Kreis Siegen-Wittgenstein einen Antrag auf Förderung einer Dach- oder Fassadenbegrünung gestellt hat und noch keinen Verwendungsnachweis für die Förderung eingereicht hat, wird gebeten, sich bei der zuständigen Stabsstelle für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität zu melden.
Die Fördergelder stammen aus Mitteln des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), die Stabsstelle des Kreises ist für die Abwicklung vor Ort zuständig. Insgesamt sind 250.000 Euro aus dem Förderprogramm nach Siegen- Wittgenstein geflossen – ein Teil davon wurde bereits an die Antragsteller ausgezahlt. Wer noch keinen Verwendungsnachweis für das Fördergeld bei der Kreisverwaltung eingereicht hat, wird dringend gebeten, dies nachzuholen, da das Geld sonst vom LANUV zurückgefordert wird. Auch Personen, die nach der Sendung des Verwendungsnachweises keine Eingangsbestätigung erhalten haben, sollten sich mit der Stabsstelle in Verbindung setzen.
Die Stabsstelle des Kreises kann die Antragsteller nicht von sich aus an die Abgabe des Verwendungsnachweises erinnern, wie es in solchen Fällen eigentlich üblich ist, da sie aufgrund eines Cyberangriffs auf den IT-Dienstleister der Kreisverwaltung weiterhin keinen Zugriff auf die Kontaktdaten der Antragsteller hat.
Antragsteller des Förderprogramms für Dach- und Fassadenbegrünung werden gebeten, ihren Verwendungsnachweis an Brigitte Werner zu senden – b.werner@siegen-wittgenstein.de. Für Rückfragen steht sie telefonisch unter 0271 333-1175 zur Verfügung.