(wS/fw) Siegen 30.04.2026 | Ab dem Schuljahr 2026/27 wächst der Rechtsanspruch auf Ganztag an Grundschulen weiter auf. Was Familien Verlässlichkeit bringen soll, droht aus Sicht der Freien Wähler NRW an einer alten Streitfrage zu scheitern: Wer bezahlt am Ende die Rechnung? Vielerorts in Nordrhein-Westfalen sind Zuständigkeiten und Finanzierung weiterhin ungeklärt – auch im heimischen Raum blicken Schulträger mit Sorge auf den kommenden Schulstart.
Der Rechtsanspruch auf den Ganztag in der Grundschule gilt als eines der bildungspolitisch weitreichendsten Vorhaben der vergangenen Jahre. Er soll Familien entlasten, die Vereinbarkeit von Beruf und Erziehung verbessern und Kindern verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote sichern. Doch je näher der erweiterte Geltungsbeginn rückt, desto deutlicher treten die offenen Fragen zutage – insbesondere bei der dauerhaften Finanzierung.
Aus Sicht der Freien Wähler NRW darf die zugesagte Verlässlichkeit nicht daran scheitern, dass Städte und Gemeinden mit den Folgekosten allein gelassen werden. Der Landesverband kritisiert, dass das Land neue Pflichtaufgaben schaffe, ohne den Kommunen einen vollständigen Belastungsausgleich zur Seite zu stellen.
„Wer bestellt, muss auch bezahlen“
Klare Worte findet der Landesvorsitzende der Freien Wähler NRW, Benjamin Grimm: „Der Ganztag ist richtig und wichtig. Es ist nicht akzeptabel, dass das Land neue Ansprüche schafft und die Kommunen am Ende mit der Rechnung alleinlässt. Wer bestellt, muss auch bezahlen.“ Für Grimm ist der Konnexitätsgrundsatz – wonach derjenige, der Aufgaben überträgt, auch für deren Finanzierung sorgen muss – kein politisches Schlagwort, sondern eine verfassungsrechtliche Leitplanke, die in der Praxis endlich wieder gelten müsse.
Die Unsicherheit auf kommunaler Ebene ist nach Einschätzung des Verbandes inzwischen so groß, dass mehrere Städte in Nordrhein-Westfalen Feststellungsklagen zum Rechtsanspruch auf Ganztag eingereicht haben. „Wenn Städte schon vor Gericht ziehen müssen, um Zuständigkeiten und Finanzierung klären zu lassen, dann läuft politisch etwas grundlegend schief“, so Grimm.

Benjamin Grimm
Kommunale Haushalte am Limit
Wie angespannt die Lage in vielen Rathäusern ist, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Nach Angaben des Städtetages NRW ist das Defizit der kommunalen Haushalte in Nordrhein-Westfalen zuletzt auf rund 9,4 Milliarden Euro gestiegen. Vor diesem Hintergrund seien neue Pflichtaufgaben ohne vollständigen Belastungsausgleich schlicht nicht mehr vermittelbar, betonen die Freien Wähler. Auch im Siegerland stehen Schulträger und Verwaltungen vor der Aufgabe, zusätzliche Räume, Personal und Mittagsverpflegung dauerhaft sicherzustellen – bei gleichzeitig knappen Kassen.
Auch der stellvertretende Landesvorsitzende Hubert Weilinghoff stellt klar: „Wenn wir den Ganztag stärken wollen, dann müssen auch die Kommunen finanziell mitgenommen werden.“ Ohne eine verlässliche Beteiligung des Landes drohten Qualität und Umfang der Angebote vor Ort unter Druck zu geraten – mit unmittelbaren Folgen für Familien, die sich auf den Rechtsanspruch verlassen.
Verantwortung und Finanzierung gehören zusammen
Für die Freien Wähler NRW ist die Linie eindeutig: Wer den Ganztag will, muss ihn auch seriös finanzieren. Kommunale Selbstverwaltung funktioniere nur dann, wenn Aufgaben, Verantwortung und Finanzierung wieder zusammenpassen. Familien bräuchten Verlässlichkeit – Städte und Gemeinden bräuchten dafür klare Zuständigkeiten und eine dauerhaft gesicherte Finanzierungsgrundlage.
Ob das Land bis zum Schuljahresbeginn 2026/27 verbindliche Antworten liefert, ist derzeit offen. Sicher ist aus Sicht der Freien Wähler nur: Ohne tragfähiges Finanzierungskonzept droht der Rechtsanspruch zu einem Versprechen zu werden, das in den Schulen, Rathäusern und Familien jeden Tag aufs Neue eingelöst werden muss – unter erheblichem Druck.
HINTERGRUND
Rechtsanspruch auf Ganztag Der bundesgesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter wächst stufenweise auf und gilt ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst für die Kinder der ersten Klasse. Die Umsetzung – Personal, Räume, Mittagessen, pädagogische Konzepte – liegt im Wesentlichen bei den Kommunen als Schulträgern.
Konnexitätsprinzip Das Konnexitätsprinzip besagt vereinfacht: Überträgt das Land den Kommunen neue Aufgaben oder erweitert bestehende, muss es auch für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich sorgen. In der Debatte um den Ganztag steht genau diese Frage im Zentrum.
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