wS/zoll Düsseldorf – Beim Zollamt Düsseldorf Flughafen wollte am 11. August 2011 ein in Dortmund ansässiger gewerblicher Einführer 45 Kartons aus Ghana abfertigen. Laut der Anmelde- bzw. Frachtpapiere sollte die Sendung mit einem Gesamtgewicht von 852 kg ausschließlich Gemüse, Obst und Maisprodukte enthalten.
Im Rahmen der angeordneten Zollbeschau stellten die Zöllner oben in den Kartons die angemeldeten pflanzlichen Waren fest. Als zweite Schicht darunter fanden sie aber diverse andere Produkte, die nicht angemeldet waren und bei denen sie tierseuchen-, arzneimittel- und steuerrechtlich tätig werden mussten.
Insgesamt enthielt die Sendung 110 kg streng riechenden geräucherten Fisch und 10 kg Fleisch. Letzteres unter anderem in Form von gebratenen Flughunden und Rohrratten.
Sämtliche tierische Produkte erklärte die hinzugezogene Veterinärin für nicht einfuhrfähig. Die sofort veranlasste Vernichtung kostete den Empfänger mehr als 800 €.
Als weitere „Delikatesse“ fanden die Zöllner zwei Körbe mit lebenden Achatschnecken, die zum Verzehr bestimmt waren. Die festgestellte Art unterliegt zwar nicht den Artenschutzbestimmungen, wurde aber ebenfalls aus lebensmittelrechtlicher Sicht für nicht einfuhrfähig befunden. Die Schnecken fristen jetzt ihr Dasein in Quarantäne in einem Zoo.
Des Weiteren enthielt die Sendung 209 Packungen mit Produkten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes unterliegen. Hierfür prüft der Amtsapotheker die Einfuhrfähigkeit und entscheidet ggf. über die Einleitung eines Verfahrens gegen den Einführer.
Schließlich lagen der Sendung fast 300 nicht angemeldete Teile Kosmetika, Spirituosen und DVDs bei. Hierfür droht ihm durch den Zoll noch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung.