Siegen – von Michael K. – Arbeitslosgeldempfänger in staatlicher Gewalt. Hier ein kleiner Tatsachenbericht aus Siegen. Ich (Ü50) bin aufgrund gesundheitlicher Probleme nun seit einiger Zeit Arbeitslosengeld II – Bezieher und somit Kunde des Jobcenters. Im Dezember 2010 habe ich von meinem Vermieter eine Nebenkostenrückzahlung erhalten. Mir ist als „Kunde“ des Jobcenters bekannt, dass ich Zuviel erhaltenen Leistungen zurückzahlen muss.
Dieses habe ich dann auch versucht. An gleichen Tag an dem ich die Nebenkosten Abrechnung erhalten habe, Jobcenter angeschrieben und eine Kopie mitgesendet. Bis Ende Februar 2011, habe ich 3 Briefe und 2 Mails an das Jobcenter gesendet mit der bitte um Rückzahlung.
Aufgrund der Ignoranz des Jobcenters habe ich die Versuche dann aufgegeben und habe einfach nur gewartet. Ende August habe ich dann einen Drohbrief mit folgendem Wortlaut erhalten:
„Sehr geehrter Herr XY, nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom xx.xx.2011 bis xx.xx.2011 Arbeitslosengeld II in Höhe von XY Euro zu Unrecht bezogen. Sie haben für das Jahr 2009 höhere Abschläge für die Nebenkostenvorauszahlungen erhalten, als Kosten entstanden sind. Der überzahlte Betrag von XY Euro ist daher an das Jobcenter Kreis Siegen-Wittgenstein zu erstatten. Aufgrund der oben genannten Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch. Nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie die Überzahlung verursacht, da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht angezeigt haben. Über Ihre Pflichten als Leistungsempfänger sowie über die Tatbestände, unter denen die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen, sind Sie durch das „Merkblatt für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld 11/Sozialgeld)“ unterrichtet worden. Bevor ich eine abschließende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Bitte verwenden Sie hierfür die vorbereitete Rückantwort zu diesem Schreiben. Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach § 43 SGB II in Höhe von bis zu 30 v. H. der für Sie maßgebenden Regelleistung monatlich aufzurechnen. Soweit ein befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld gem. § 24 SGB II zusteht, kann dieser zusätzlich in die Aufrechnung einbezogen werden. Der Vollzug der Aufrechnung in der vorgesehenen Höhe hat zur Folge, dass sich bis zur Tilgung der Forderungen der Auszahlungsbetrag zur Erfüllung Ihres Leistungsanspruches jeweils um den o. g. Aufrechnungsbetrag vermindert und Ihnen deshalb für Ihren Lebensunterhalt nur ein entsprechend geringerer Betrag zur Verfügung stehen wird. Ich bitte Sie deshalb, sich auch zur vorgesehenen Aufrechnung zu äußern….“
Nach telefonischer Anfrage bekam ich die Information einer Sachbearbeitern, dass es sich in den Brief um Standardtextbausteine handelt. Da ich früher selber Computerkurse moderiert habe, ist es allen meiner Schüler bekannt wie man Textbausteine einfügt oder entnimmt. Den Sachbearbeiten des Jobcenters ist dieses offensichtlich egal. Kundenfreundlichkeit!!!!
Vielleicht will das Jobcenter auch nur, Kunden mit eingeschränkten Grundrechten einschüchtern. Den Betrag habe ich mittlerweile ausgeglichen. Danke, dass ich in den Augen de s Jobcenters ein Lügner und Betrüger bin.