wS/ags Siegen – 17.07.2012 – Sozialarbeit mit straffällig gewordenen Menschen, das ist die Aufgabe des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz bei dem Landgericht Siegen mit seinen Dienststellen in Siegen, Olpe und Bad Berleburg. Zum Stichtag 01.01.2012 betreuten die 17 Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer im Landgerichtsbezirk Siegen insgesamt 941 Menschen, bei denen eine Freiheitstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder Führungsaufsicht angeordnet ist. Zudem bearbeiteten sie im Jahr 2011 657 Gerichtshilfeaufträge, darunter 93 Täter- Opfer-Ausgleiche. Letztere können bei erfolgreicher Gestaltung zu einer Einstellung des Strafverfahrens führen.
Im Jahr 2011 bestätigte sich erneut, dass Straffälligkeit nach wie vor eine männliche Domäne ist. 88,2 % der von dem ambulanten Sozialen Dienst der Justiz Betreuten sind männlichen Geschlechts. Nach Jugendstrafrecht wurden 8,6% verurteilt. Hier ist ein deutlicher Rückgang zu beobachten – möglicherweise die ersten Zeichen der demographischen Entwicklung. Die Altersspanne der Betreuten reicht von 14 Jahren (dem Beginn der Strafmündigkeit) bis ins Rentenalter, wobei die meisten Straftaten im Alter zwischen 22 und 40 Jahren begangen wurden.
Auch wenn das gesamte Spektrum der strafbaren Delikte anzutreffen ist, gab es doch eindeutige Schwerpunkte: 33,9% der Probandinnen und Probanden waren wegen Eigentumsdelikten, 16% wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und 16,3% wegen Körperverletzungen verurteilt.
Eines der vordringlichen Anliegen der Bewährungshelferinnen und -helfer ist es, die ihnen anvertrauten Menschen in Arbeit zu bringen. Denn eine Tagesstruktur, die Anerkennung einer Arbeitsleistung und das damit gesteigerte Selbstwertgefühl sind wichtige Voraussetzungen für eine Resozialisierung. Erfreulich ist deshalb, dass sich die Arbeitslosigkeit der Probandinnen und Probanden seit dem 01.01.2010 von 57% auf 43,5% reduziert hat. Von den verbleibenden 46,5%, in Arbeit stehenden Probandeninnen und Probanden gingen 4% einem „Ein-Euro-Job“ nach. Die generelle Entspannung auf dem Arbeitsmarkt hat sichtbar zur vermehrten Einstellung auch gering qualifizierter Arbeitskräfte geführt.
Das Bildungsniveau der Probandinnen und Probanden war überdurchschnittlich niedrig: Lediglich 16,3% der Probandinnen und Probanden verfügten über Abitur oder Fachoberschulabschluss, während 29,1% entweder keinen oder einen Sonderschulabschluss hatten. Zum Vergleich: Von allen Schulabgängerinnen und -abgängern erwerben 67,0% den Real- oder Gymnasialabschluss, 8,2% haben keinen Schulabschluss. Aufgrund ihrer geringen Schulbildung hatten überdurchschnittlich viele Probandinnen und Probanden auch keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Erschwert wurde die Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt dadurch, dass mittlerweile 23,5% der Betreuten drogen- und 18% alkohol- oder medikamentenabhängig sind. Schuldenprobleme belasteten 42% der Klienten. Viele der Betreuten litten zudem an psychischen Krankheiten oder mangelnder Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Dass die Arbeit der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer trotz aller Herausforderungen erfolgreich ist, zeigt sich an der Quote der mit Straferlass beendeten Bewährungs- und Führungsaufsichten. Diese lag auch im Jahr 2011 stabil bei 70%.“
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