Freudenberger Kinderärzte informieren über aktuelle Impfempfehlungen für Kinder und Jugendliche

wS/si  –  Kinderklinik Siegen  –  23.10.2012  —  Besser einmal zu viel als einmal zu wenig  —  Impfungen sind dank Schweinegrippe und anderer aktueller Krank-heiten immer wieder Thema in den Medien. Dies aus gutem Grunde – denn regelmäßiges Impfen sollte bei Kindern zum Heranwachsen gehören wie das tägliche Zähneputzen.

„Regelmäßige Impfungen sind deshalb wichtig, damit ein Kind frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen kann. Sie verhindern den Ausbruch gefährlicher Krankheiten, die häufig mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt.“ So begründet Ariane Klemm, niedergelassene Kinderärztin aus Freudenberg, die Wichtigkeit des Impfens aus ärztlicher Sicht. „Auch wenn eine Impfung in erster Linie den Geimpften selbst schützt, so ist Impfen doch für die gesamte Familie und die Bevölkerung eines Landes ein wichtiger Faktor zur allgemeinen Gesundheit. Denn nur wenn möglichst alle mitmachen, schützen Impfungen die gesamte Bevölkerung und somit auch gefährdete Einzelne, die selbst aus bestimmten Gründen nicht geimpft werden können,“ ergänzt ihr Kollege Dr. Simon Danckworth. Die Ausrottung der Masern bspw. ist ein erklärtes Ziel der deutschen Gesundheitspolitik. Masern können eliminiert werden, wenn bei Kindern eine Impfquote von mehr als 95 % erreicht wird.

Die geläufige Bezeichnung „Kinderkrankheiten“ für viele der Erkrankungen verharmlost deren Gefährlichkeit, insbesondere durch häufige Komplikationen auch bei Erwachsenen. „Es handelt sich um bedrohliche Infektionskrankheiten gegen die wir unsere Kinder und uns durch Impfungen schützen können,“ .so argumentiert Dr. Danckworth.

Eine Übersicht in Form eines Impfkalenders erhalten Sie bei ihrem niedergelassenen Kinder- und Jugendmediziner sowie unter www.rki.de/impfkalender.

Die gute Nachricht für alle Eltern: durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz sind Leistungen für Schutzimpfungen seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden daher von diesen übernommen. Abschließend noch eine hilfreiche Information für alle Erwachsenen: auch sie sollten Ihren Impfschutz prüfen und im Interesse eines sicheren Schutzes spätestens alle zehn Jahre wiederholen. Doch was soll Mann/Frau tun, wenn etwa das Impfheft verschwunden ist oder man nicht mehr alle Impfungen nachverfolgen kann? Dann können Auffrischungsimpfungen auf jeden Fall empfohlen werden, auch wenn der letzte Termin noch nicht zehn Jahre zurückliegt. Denn eine Gefahr der Überimpfung oder gesundheitliche Gefahren oder stärkere Nebenwirkungen bestehen kaum.

Diese Informationen wurden zusammengestellt mit Hilfe der folgenden Quellen, bei denen wir uns bedanken:

www.kinderaerzte-im-netz.de sowie aktuelle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts in Berlin, Epid. Bulletin 23.8.2010/Nr. 33, Epid. Bulletin 2.8.2010/Nr. 30, Epid. Bulletin 27.7.2009/Nr. 30, Epid. Bulletin 25.7.2008/Nr. 30, Ärzteblatt Sachsen 12/2007, Epid. Bulletin 13.7..2007/Nr. 28, Epid. Bulletin 23.3..2007/Nr. 12, Epid. Bulletin 28.7.2006 / Nr. 30, Epid. Bulletin 29.7.2005 / Nr. 30, 05.08.2005 /  Nr. 31, 23.7.2004 / Nr. 30  und 6.8.2004 / Nr. 32

Kinder- und jugendärztliche Praxis der MVZ Wellersberg GmbH • Bahnhofstr. 55 • 57258 Freudenberg

Dr. Simon Danckworth, niedergelassener Kinder- und Jugendarzt beim Impfen

Detailaufnahme vom Impfen

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