wS/hi Hilchenbach – Der Hauptausschuss der Stadt Hilchenbach hat ohne Gegenstimme beschlossen, den Ende Januar eingeschlagenen Weg auf Zulassung der Berufung fortzusetzen. Dies gilt für alle 9 Fälle, in denen das Verwaltungsgericht Arnsberg in seinen Urteilen die Zahlung der Ausgleichsbeiträge zur Stadtsanierung an die Stadt Hilchenbach verringert hatte.
Entsprechend der Beschlussfassung des Hauptausschusses in seiner Sitzung am 30. Januar 2013 hatte die Stadt Hilchenbach die Anträge auf Zulassung der Berufung, zunächst ohne Begründung, beim Verwaltungsgericht Arnsberg gestellt. Dieses hat die Vorgänge an das Oberverwaltungsgericht Münster weitergeleitet.
Nun wird die Stadt Hilchenbach die Begründung fristgerecht bis 18. März dort einreichen.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Siegen-Wittgenstein hatte zwischenzeitlich seine Ansicht, dass seine sämtlichen Verfahren zu Grunde liegenden Basiswertgutachten aus dem Jahre 2009 und die nachfolgenden Einzelgutachten rechtmäßig sind, in seiner Stellungnahme aufrecht erhalten.
Im Ergebnis würden die Kläger durch die Urteile aus Sicht des Gutachterausschusses ohne Berufung einen ungerechtfertigten Vorteil erlangen.
Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen hat in Abstimmung mit dem Deut-schen Städtetag in seiner Stellungnahme darauf verwiesen, das zur Zeit lediglich bei der Stadt Köln verwertbare Erfahrungen zur Festsetzung von Ausgleichsbeiträgen in Stadtsanierungsverfahren vorliegen. Eine Nachfrage dort hat ergeben, dass auch nach Einschätzung der Stadt Köln die Urteile mit hoher Sicherheit fehlerhaft sind, da sich das Verwaltungsgericht Arnsberg in unzulässiger Weise in der konkreten Bewertungsfrage an die Stelle des Gutachterausschusses gestellt hat; hier hätte zurück verwiesen werden müssen.
Diese Einschätzung entspricht der Sichtweise der von der Stadt Hilchenbach mit der Wahrnehmung der Interessen und rechtlichen Vertretung in der Vorbereitung eines möglichen Berufungsverfahrens beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Hüttenbrink und Partner aus Münster.
Ein Jurist dieser Kanzlei hatte im nichtöffentlichen Teil der Hauptausschusssitzung ausführlich dargestellt, warum die Stadt Hilchenbach das Verfahren auf Zulassung der Berufung fortführen sollte und die Rechtsanwälte die Erfolgsaussichten eines Berufungszulassungsverfahrens und eines sich möglicherweise anschließenden Berufungsverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht insgesamt positiv einschätzen.
Für eine Zulassung der Berufung spricht nach Ansicht der Kanzlei, dass die Themenkreise „fiktiver Ausbaubeitrag im Rahmen der Sanierungsbeitragsberechung“ und „Auffinden von Bewertungsfehlern der Höhe nach inklusive eigenständiger Korrektur durch das Gericht“ rechtlich nicht überzeugend gelöst worden sind. Das Verwaltungsgericht ist nach Ansicht von Hüttenbrink und Partner auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen. Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg in den angefochtenen Urteilen vom 17. Dezember 2012 lassen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage der „Übernahme fiktiver Erschließungsbeiträge ohne Weiteres“ vermissen. Außerdem ist diese Frage in Einzelheiten umstrittener als es das Verwaltungsgericht in den jeweiligen Urteilen darstellt.
Da die Rechtsanwaltskanzlei Hüttenbrink und Partner ihre ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils den Stadtverordneten überzeugend darstellen konnte, hat der Hauptausschuss sich für das Weiterbetreiben der Berufung ausgesprochen.
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