Staatliche Anerkennung für die Altenpflege-Ausbildung in Wilnsdorf

wS/wi – Wilnsdorf – Eine neue Ausbildungsstätte für Altenpflegerinnen und Altenpfleger hat jetzt die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Der „Verein des Auditorium zur Förderung der Altenpflege“ bietet mit der jetzt ausgesprochenen staatlichen Anerkennung die insgesamt 3-jährige Ausbildung in Wilnsdorf an.

Melanie Voß von der Bezirksregierung Arnsberg übergab am 6. August die Urkunde zur staatlichen Anerkennung an den 1. Vorsitzenden des Vereins, Manfred Erb sowie die Leiterin der neuen Schule, Yvonne Fromm. Der erste Kurs startet am 1. Oktober. Untergebracht wird die neue Altenpflegeschule im umgebauten ehemaligen Gemeindehaus.

Präsentieren die Urkunde zur staatlichen Anerkennung: Yvonne Fromm (Schulleiterin), Melanie Voß (Bezirksregierung Arnsberg) und Manfred Erb  (1. Vorsitzender des Vereins des Auditorium zur Förderung der Altenpflege).

Präsentieren die Urkunde zur staatlichen Anerkennung: Yvonne Fromm (Schulleiterin), Melanie Voß (Bezirksregierung Arnsberg) und Manfred Erb (1. Vorsitzender des Vereins des Auditorium zur Förderung der Altenpflege). Foto: BR Arnsberg

Die zukünftigen Altenpfleger und Altenpflegerinnen erlernen während ihrer Ausbildung eine sach- und fachkundige, den aktuellen Erkenntnissen entsprechende umfassende und geplante Pflege alter Menschen. Dazu gehören Aspekte wie die Erhaltung und die Wiederherstellung der vorhandenen Ressourcen alter Menschen aber auch Prophylaxen und Kenntnisse in der Ernährungsberatung.

Weitere Ausbildungsinhalte befassen sich auch mit der Sterbebegleitung. Zusätzlich werden Kenntnisse für die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Menschen, die in anderen pflegerischen Berufen tätig sind, vermittelt.

Voraussetzung für die Ausbildung in der Altenpflege ist ein Hauptschulabschluss nach Klasse 10, ein gleichwertiger, anerkannter Bildungsabschluss oder eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert.

Der theoretische und praktische Fachunterricht umfasst mindestens 2100 Unterrichtsstunden. Die praktischen Ausbildungsanteile haben einen Umfang von mindestens 2500 Stunden und werden in Altenheimen oder bei einem Pflegedienst absolviert.

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