Das große Abschleppen hat begonnen

wS/oo Siegen. Viel Weihnachtsgeld können sich derzeit zahlreiche Autofahrer sparen wenn sie ihre Weihnachtseinkäufe in Siegen erledigen wollen und ein offizielles Parkhaus oder Parkplatz wie die Park & Ride Parkplätze ansteuern und mit dem Bus in die Innenstadt fahren.

Zahlreiche Discounter wie die Firma Lidl, Netto, die Gaststätte Loisiana, Kaufland und auch die Deutsche Post lassen Fremdparker rigoros abschleppen. Alleine auf dem Netto-Parkplatz an der Sandstraße wurden am Samstag fast ein Dutzend Pkws abgeschleppt. Ein Mitarbeiter des Discounters Netto: „Wir haben hier 82 Parkplätze für unsere Kunden und alle Parkplätze sind besetzt, jedoch lediglich 10 Einkaufskunden im Geschäft“. So stellte der Discounter Netto einen Parkplatzwächter, der dann die Kennzeichen sowie die Zeit notiert in dem das Fahrzeug auf den Parkplatz fährt. Steht der Wagen nach 90 Minuten immer noch da, rufen wir einen Abschleppunternehmer der den Wagen abschleppt.

Abschlepper2

Am vergangenen Samstag waren es gleich zwei Abschleppunternehmer die fast ein Dutzend Autos vom Privatparkplatz entfernten. Diese nehmen die Fahrzeuge dann mit auf ihr Firmengelände und geben der Polizeileitstelle die Kennzeichen durch. Nun kommt Müller, Meier oder Schultze nach einem Nachmittag Weihnachtseinkäufe zum Privatparkplatz und findet sein Auto nicht mehr. Das erste was die denken: „Mein Auto ist gestohlen worden“, und rufen die Polizei. Die sagt dann, ihr Fahrzeug ist wegen Fremdparken abgeschleppt worden und sie können es dort einlösen. Nun muss ein Taxi gerufen werden und die Fahrt endet dann bei einem Abschleppunternehmer. Um sein Fahrzeug wiederzubekommen sind nun 160,- Euro Abschleppkosten fällig. Wie ein Mitarbeiter von „Paul´s Berge und Abschleppdienst“ sagte, wurde das letzte Fahrzeug Samstagnacht kurz vor Mitternacht bei ihm ausgelöst. „Gegen Abend sind es Besucher die Weihnachtseinkäufe gemacht haben, und später die Weihnachtsmarktbesucher.

Abschlepper

Aber auch Mitarbeiter vom Weihnachtsmarkt stellen schon als Fremdparker frühmorgens ihre Fahrzeuge ab und kommen dann am späten Abend wieder“. Für die Polizei ist das Fremdparken auf Privatgelände kein Zuständigkeitsbereich denn hierbei handelt es sich im eine „Widerrechtliche Nutzung“ denn der Besitzer des Parkplatzes kann hier sein Hausrecht geltend machen“, sagte Kriminaloberkommissar Meik Reichmann von der Pressestelle der Kreispolizeibehörde Siegen. So bleibt den Besuchern von Siegen nur übrig, nicht falsch zu parken.

 

[plista widgetname=plista_widget_slide]