Angriff auf Planungshoheit der Kommunen

(wS/si)  Siegen – Der Entwurf des Landesentwicklungsplans greift in die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit der Kommunen ein und kann so nicht hingekommen werden. Insbesondere die geplante Beschränkung von Ortsteilen mit weniger als 2.000 Einwohnern auf eine Eigenentwicklung können so nicht hingenommen werden. Dies betrifft nämlich 129 der 168 Ortsteile in Siegen-Wittgenstein“ – das macht Landrat Paul Breuer jetzt in einem Schreiben an die heimischen Landtagsabgeordneten deutlich.

Einsatz für die künftige Entwicklung der Region

Dabei verweist Breuer auf die gemeinsame Stellungnahme der fünf südwestfälischen Landräte zum Landesentwicklungsplanes (LEP) und bitte die Landtagsabgeordneten, sich in diesem Sinne für die künftige Entwicklung der Region einzusetzen. „Im Entwurf des Landesentwicklungsplanes finden sich 125 raumordnerische Festlegungen in Form von Zielen und Grundsätzen. Teilweise erreichen diese eine beachtliche Planungstiefe“, stellt der Landrat fest. „Der rahmengebende LEP berührt viele Bereiche kommunalen Handelns und schränkt dieses in Teilbereichen nicht unerheblich ein“, so Breuer.

Lebensqualität pflegen, erhalten und entwickeln

In ihrer Stellungnahme haben die fünf südwestfälischen Landräte darauf hingewiesen, dass ganz Südwestfalen überwiegend von einer ländlichen Siedlungsstruktur geprägt ist. In den Hunderten von Dörfern finde sich eine hohe Lebensqualität, die es zu pflegen, zu erhalten und zu entwickeln gelte. Gerade die Südwestfalen-Regionale 2013 habe zahlreiche Projekte und Aktivitäten zur Attraktivierung des Lebens im ländlichen Raum hervorgebracht. Vor diesem Hintergrund sei die vorgesehene Regelung, wonach Ortsteile mit weniger als 2.000 Einwohnern auf eine Eigenentwicklung reduziert werden, kontraproduktiv und völlig inakzeptabel.

Erfolgreiche Entwicklung wird behindert

Ich bin grundsätzlich der Auffassung, dass Deregulierung und Kommunalisierung von Planungsprozessen das Gebot der Stunde sind. Die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit der Ebene der Städte, Gemeinden und Kreise wird nach meiner Auffassung durch den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms an zentralen Stellen in erheblichem Umfang beeinträchtigt. Hierdurch besteht auch die Gefahr, dass die bisherige sehr erfolgreiche Entwicklung Südwestfalens zur industriestärksten Region in NRW und zur drittstärksten Industrieregion Deutschlands in der weiteren Entwicklung behindert wird“, unterstreicht Landrat Paul Breuer.

Bitte um Unterstützung der heimischen Landtagsabgeordneten

In seinem Schreiben bittet Breuer die heimischen Landtagsabgeordneten, „die in der Stellungnahme angesprochenen Probleme im Sinne unserer Region zu unterstützen, damit auch zukünftig ein Handlungsspielraum im Bereich kommunaler Planung und Entwicklung möglich bleibt.“

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