Gartenabfälle in Biotonne-Nicht verbrennen!

(wS/kr)  Kreuztal – Jetzt im Frühling werden die Gärten auf Vordermann gebracht und auch im Wald wird fleißig gearbeitet. Hierbei ist zu beachten, dass Strauchschnitt und Grünabfall nicht verbrannt werden dürfen. Darauf weist die Stadtverwaltung Kreuztal hin.
Beim Verbrennen von pflanzlichem Abfall kann es zu Beeinträchtigungen des Allgemein- wohls durch Luftverunreinigung und Rauchentwicklung sowie zu einer möglichen Brandge- fahr durch Funkenflug kommen.

Daher müssen pflanzliche Abfälle über die Biotonne entsorgt oder kompostiert werden. Besitzer von Biotonnen können diese Abfälle auch kostenfrei Anfang Mai im Rahmen der Ast- und Strauchschnitt-Abfuhr abholen lassen. Die genauen Termine sind dem aktuellen Abfall- und Wertstoffabfuhrkalender der Stadt Kreuztal zu entnehmen (www.kreuztal.de/umwelt-und-abfall/abfuhrkalender/).

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