Stadt Siegen gibt Infos zu Wahlen im Mai

(wS/si) Siegen – Am 25. Mai 2014 finden die Wahl zum Europäischen Parlament und die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen statt. Im Rahmen der Kommunalwahlen wird der Rat der Stadt Siegen, der Kreistag Siegen-Wittgenstein, der Bürgermeister sowie der Landrat gewählt.

Die Arbeitsgruppe Wahlen der Stadt Siegen informiert über wichtige Bestimmungen in diesem Zusammenhang und weist auf wichtige Fristen hin.

Wer ist für die genannten Wahlen wahlberechtigt?

Für die Europawahl ist gemäß § 6 Europawahlgesetz (EuWG) wahlberechtigt, wer am Wahltag Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht nach § 6a Abs. 1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht nach § 6a Abs. 2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahl für das Europäische Parlament

In das Wählerverzeichnis werden grundsätzlich alle wahlberechtigten Deutschen von Amts wegen, das heißt automatisch eingetragen, wenn sie zum Stichtag 20. April 2014 für eine (Haupt-)wohnung im Melderegister angemeldet sind.

Von Amts wegen werden diejenigen wahlberechtigten Unionsbürger in das Wählerverzeichnis eingetragen, die früher bereits auf ihren Antrag hin bei einer Europawahl seit 1999 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren. Einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen alle wahlberechtigten Unionsbürger stellen, wenn sie erstmals in Deutschland an einer Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen wollen.

Kommunalwahl: Gemäß § 7 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist wahlberechtigt, wer am Wahltag Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger/in ist (d. h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitzt), das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat (= spätestens am 25.05.1998 geboren!) , und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl (= also seit dem 09.05.2014) im Wahlgebiet (= Gemeinde- bzw. Kreisgebiet) seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Alle aufgrund der Eintragung im Melderegister zum Stichtag 20. April 2014 Wahlberechtigten werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Wahlbenachrichtigung: Brief statt Karte!

In diesem Zusammenhang ergeht ein wichtiger Hinweis für alle Wahlberechtigten: Für die Wahlen im Mai wird erstmals keine Wahlbenachrichtigungskarte mehr versandt, sondern ein Wahlbenachrichtigungsbrief (Brief mit Umschlag)!

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen erfolgt im Zeitraum vom 25. April 2014 bis zum 2. Mai 2014. Wer in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich möglichst rasch mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen: Telefon (0271) 404-1000, E-Mail: wahlen@siegen.de. Zur Stimmabgabe im Wahllokal sollte dann die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Wahlberechtigte können allerdings auch „nur“ mit Personalausweis oder Reisepass wählen.

Briefwahl: Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Dies kann mit Angabe des Namens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift in Siegen (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift) wie folgt beantragt werden: Online auf der städtischen Homepage www.siegen unter Verwendung des dort eingestellten Briefwahlantrages bis zum 23. Mai 2014, 12.00 Uhr (!). Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung nicht mehr gewährleistet werden. Per E-Mail an: wahlen@siegen.de.

Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes oder per Telefax an (0271) 404-1489, jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden. Die Postanschrift lautet: Stadt Siegen, Wahlbüro, Markt 2, 57072 Siegen.

Persönlich im Wahlbüro im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2, oder in einem der drei Bürgerbüros in Geisweid, Weidenau und Eiserfeld (geöffnet ab Mittwoch, 30. April 2014).

Wichtig: Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden.

Bei Vorlage des Personalausweises kann auch ab dem 30. April 2014 im Wahlbüro und in den Bürgerbüros sofort gewählt werden.
Wer zwischenzeitlich verreist und vor dem Wahlwochenende 24./25. Mai 2014 nicht mehr zurückkehrt, sollte zusätzlich seine Reiseanschrift angeben. Wichtig ist, dass der gelbe Wahlbrief (Kommunalwahlen) bis spätestens am Wahlsonntag, 25. Mai 2014, 16.00 Uhr (!), im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingeht. Der rote Wahlbrief (Europawahl) muss bis spätestens am Wahlsonntag, 25. Mai 2014, 18.00 Uhr, im Rathaus Siegen, Markt 2, 57072 Siegen, eingegangen sein.

Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies muss beim Empfang der Unterlagen schriftlich versichert werden.

Ausgabe von Briefwahlunterlagen durch das Wahlbüro und die Bürgerbüros

Die Bürgerbüros in Geisweid, Weidenau und Eiserfeld bieten neben dem Wahlbüro im Rathaus Siegen ebenfalls wieder die Möglichkeit, vor Ort durch Briefwahl die Stimme abzugeben. Für die Kommunalwahlen ist hier jedoch zu beachten, dass nicht jedes Bürgerbüro die Stimmzettel für alle 29 Wahlbezirke vorhalten kann. Wo welche Stimmzettel erhältlich sind, ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Wahlbüro im Rathaus Siegen (Ratssaal; Rathaus/Markt 29: Alle Stimmzettel. Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr; Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr.Am Freitag, 23. Mai 2014, ist das Wahlbüro im Ratssaal bis 18.00 Uhr geöffnet! Bürgerbüro Siegen (Rathaus/Markt 2): Alle Stimmzettel. Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr, Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr.

Bürgerbüro Weidenau(Rathaus Weidenau, Weidenauer Straße 211-213): Stimmzettel für die Wahlbezirke gemäß Wahlbenachrichtigung: Stadtwahlbezirke 7 bis 10, Kreiswahlbezirke 18 (teilweise) und 19.
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr.
Bürgerbüro Eiserfeld (Siegstraße 2, im Gebäude der Sparkasse):Stimmzettel für die Wahlbezirke gemäß Wahlbenachrichtigung: Stadtwahlbezirke 24 bis 29, Kreiswahlbezirke 24 und 25. Öffnungszeiten: Montag 8.00 bis 18.00 Uhr, Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr.

Bürgerbüro Geisweid (Rathaus Geisweid, Lindenplatz 7): Stimmzettel für die Wahlbezirke gemäß Wahlbenachrichtigung: Stadtwahlbezirke 1 bis 6, Kreiswahlbezirke 17 und 18 (teilweise). Öffnungszeiten: Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr.

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