Letzte Infos zur Wahl: Was tun bei Erkrankung?

(wS/si) Siegen – Die Abgabe einer Briefwahlstimme ist im Wahlbüro im Rathaus Siegen, noch bis Freitag, 23. Mai, 18.00 Uhr, möglich. Danach können Briefwahlunterlagen nur noch im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung beantragt werden, und zwar bis Sonntag, 25. Mai, 15.00 Uhr. Es wird empfohlen, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, den Wahlscheinantrag, der von der erkrankten Person unterzeichnet wurde, abzugeben und die Briefwahlunterlagen mitzubringen. Das Wahlbüro im Rathaus Siegen ist am Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und am Sonntag ab 8.00 Uhr geöffnet.

.

Anzeige bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner

[adrotate group=“3″]

.

 

[plista widgetname=plista_widget_slide]