Infoabend zum gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung

(wS/red) Kreuztal – Unter diesem Motto „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen in einer Schule für alle“ bietet der Verein INVEMA – jetzt, wo die Schulanmeldungen für 2014 vor der Tür stehen – eine Infoveranstaltung für interessierte Erzieherinnen, Lehrerinnen und Lehrer sowie besonders Eltern mit behinderten Kindern an, die im nächsten Sommer eingeschult werden.

Der Verein INVEMA aus Kreuztal, der sich bereits seit 1993 für die Integration behinderter Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein einsetzt, bietet Eltern Beratung und Informationen im Hinblick auf den „gemeinsamen Unterricht“ an und organisiert den Einsatz so genannter „Integrationshelfer“. Das sind zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Kinder mit Behinderung (falls notwendig) im Unterricht und auch auf dem Weg zur Schule begleiten.

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Stephan Lück, Geschäftsführer des Vereines INVEMA, sagt: „Viele Eltern, die Kinder mit Behinderung haben, wissen mittlerweile, dass aufgrund des neuen Schulgesetzes das ‚gemeinsame Lernen‘ in der Regelschule der ‚Normalfall‘ ist, wissen aber oft nicht, wie der Weg dorthin beschritten werden kann. Manche denken vielleicht auch, dass diese Unterrichtsform nichts ‚für ihr Kind‘ sei. Diesen Eltern möchten wir mit der Informationsveranstaltung deutlich machen, dass der Wunsch einer integrativen Erziehung und Bildung für alle Kinder – unabhängig der Art und Schwere der Behinderung – möglich und sinnvoll ist.“

Aus diesem Grund organisiert der Verein auch in diesem Jahr wieder eine Infoveranstaltung zu diesem Thema. Lück: „Wir haben für diese Informationsveranstaltung auch erfahrene Lehrerinnen aus dem Grundschul- und Sek.-I-Bereich eingeladen, die von ihren Erfahrungen berichten werden und auf Fragen der Eltern Antwort geben können.“

Innerhalb der letzten zwei Schuljahre stieg die Integrationsquote im Kreis Siegen-Wittgenstein im Grundschul- und Sek-I-Bereich auf circa 30 Prozent. Die Quote steigt Jahr für Jahr rapide an. Diese Steigerung geht vor allem auf die Änderung des Schulgesetzes zurück, des so genannten neunten Schulrechtsänderungsgesetzes.

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Dieses war in NRW aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention zustande gekommen, die die integrative Beschulung als Menschenrecht verankert und allen Kindern mit Behinderung ein Rechtsanspruch auf Beschulung im Gemeinsamen Unterricht eingeräumt hat.

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 24. September um 19 Uhr im Beratungs-, Kommunikations- und Förderzentrum des Vereines INVEMA statt (Roonstraße 21, 57223 Kreuztal). Informationen oder Fragen zum geplanten Informationsabend werden gerne unter der Telefonnummer 02732/55290-40 gegeben bzw. beantwortet.

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