Kreuztaler Arzt nach sexueller Belästigung einer Praktikantin verurteilt

(wS/khh) Kreuztal/Münster. Der Kreuztaler Arzt, der im April 2009 eine Praktikantin in seiner Praxis sexuell belästigte, ist gestern vor dem Berufsgericht für Heilberufe zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro verurteilt worden. Darüber hinaus erteilte ihm Richter Josef Beckmann einen offiziellen Verweis. Ein Entzug seiner Approbation ist nicht erfolgt.

2014-10-22_Muenster_Kreuztal_Gericht_Arzt_Sexuelle_Belaestigung_Foto_wirSiegen_01Im Jahr 2011 ist das Strafverfahren gegen den Mediziner bereits in zweiter Instanz vor dem Landgericht Siegen gegen die Zahlung von 4.000 Euro eingestellt worden. Dem Arzt wurde damals vorgeworfen seiner Praktikantin erst in den Ausschnitt gefasst und dann in die Brust gekniffen zu haben. Den Tatvorwurf hatte er vor dem Landgericht Siegen eingeräumt.

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Fotos: wirSiegen

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