Hinweis der Polizei auf Alkoholkontrollen in der Vorweihnachtszeit

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein. Erfahrungsgemäß wird in der Vorweihnachtszeit, bei Weihnachtsfeiern, auf Weihnachtsmärkten und ähnlichen Anlässen, verstärkt dem Alkohol zugesprochen.

polizeilogo_siegen_wittgensBei diesen Feiern wünscht die Polizei auch viel Spaß und Unterhaltung. Aber leider gibt es viele Unbelehrbare, die sich nach dem Genuss von alkoholischen Getränken an`s Steuer setzen und fahren. Doch Fahrzeugführer müssen nach dem Konsum von Alkohol mit folgenden Einschränkungen rechnen: Alkohol vernebelt vor allem das Gehirn, was erhebliche Leistungsbeschränkungen zur Folge hat.

Als weitere Beeinträchtigungen kommen infrage:

– verminderte Aufmerksamkeit
– Verschlechterung des Wahrnehmungsvermögens
– längere Reaktionszeiten
– gestörte Hell / Dunkel – Anpassung
– Tunnelblick
– Gleichgewichtsstörungen
– Fehleinschätzungen von Entfernungen und Geschwindigkeiten
– stark erhöhte Risikobereitschaft

Personen, die unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führen, stellen somit eine erhebliche Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar. Aus diesem Grund wird die Polizei im Kreisgebiet auch in der noch verbleibenden Weihnachtszeit bis hin zu Neujahr verstärkt Alkoholkontrollen durchführen.

Alkohol am Steuer ist immer noch eine bedeutende Hauptunfallursache. So ereigneten sich in den ersten zehn Monaten des Jahres 2014 in der hiesigen Region bereits 75 Alkoholunfälle.

Feiern ist in Ordnung, so oft und ausgelassen, wie Sie auch wollen. Aber die Polizei bittet Sie eindringlich:

– Lassen Sie nach dem Genuss von Alkohol die Hände vom Lenkrad.
– Lassen Sie sich lieber abholen.
– Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxen oder die eigenen Füße.

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