Tipps der Polizei in Sachen winterliche Straßenverhältnisse

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein. Der Winter zeigte diese Woche in unserer Region ein erstes kleines Gastspiel. Und das wie üblich nicht ganz ohne Folgen:

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Morgendliche Kollision auf der K11 (Foto: khh)

Am Mittwochmorgen stürzte ein 15-jähriger Mofafahrer in Siegen-Niedersetzen auf der Dreisbacher Straße aufgrund von Straßenglätte und zog sich bei dem Unfall Verletzungen zu. Nur gut zwei Stunden später kamen in Siegen auf der zu diesem Zeitpunkt winterglatten K 11 zwei Pkw von der Fahrbahn ab und kollidierten miteinander. Bei diesem Unfall wurden die beiden jungen Fahrzeugführerinnen leicht verletzt, außerdem entstand erheblicher Sachschaden (wir berichteten).

Jetzt also, wo der Winter erste Zeichen setzte und vor allem in den Morgen- und Abendstunden mit Straßenglätte zu rechnen ist, noch ein paar Tipps von der Polizei, wie Sie dennoch ihr Ziel sicher erreichen können.

– Es beginnt schon damit, sich rechtzeitig über die Witterungsbedingungen zu informieren. So bleibt die Möglichkeit, frühzeitig auf winterliche Straßenverhältnisse zu reagieren.

– Streu- und Räumfahrzeuge sind zwar im Einsatz, können aber nicht überall gleichzeitig sein. Die Fahrzeugführer müssen sich also auf nicht geräumte und nicht gestreute Straßen einstellen.

– Wenn die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, fehlt, sollte die Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug mit viel Gefühl erfolgen.

– Es empfiehlt sich, schon nach wenigen Metern vorsichtig eine Bremsprobe zu machen.

– Die Geschwindigkeit sollte immer den Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasst sein. Weniger ist hier sicherlich Mehr.

– Ein besonders großer Sicherheitsabstand ist selbstverständlich.

– Besonders wichtig ist, vor Ampelanlagen die vorausfahrenden Fahrzeuge zu beobachten.

– Straßenbrücken sind Glatteisfallen, da sie gleichzeitig von oben und unten gekühlt werden.

– Für den Fahrer eines Kfz muss ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein.

– Bei der Frontscheibe muss mindestens der Scheibenwischerbereich eis- und beschlagfrei sein. Ein Guckloch in der Scheibe ist keineswegs ausreichend.

– Das Warmlaufenlassen des Motors bis die Scheiben frei sind, ist gesetzlich verboten.

– Die geeignete Bereifung sollte mindestens 4 mm Profiltiefe aufweisen.

Die Polizei des Kreises Siegen-Wittgenstein wünscht allen Verkehrsteilnehmern, dass diese den Winter unfallfrei überstehen.

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