Wohnraumförderungsprogramm 2014-2017 geht in die zweite Runde

Bestandsförderung geht in die zweite Runde Förderungssumme wurde nochmals erhöht

(wS/siwi) Siegen-Wittgenstein – Das Wohnraumförderungsprogramm 2014-2017 des Landes Nordrhein-Westfalen geht in die zweite Runde. Dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurden für das Programmjahr 2015 1,2 Mio. Euro für die Förderung von verschiedenen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnungsbestandes zugewiesen. Die Fördermittel werden als zinsgünstige Darlehen zur Anteilsfinanzierung angeboten. Wie bereits im Vorjahr liegen die Schwerpunkte der Förderung auf dem Abbau von Barrieren, der denkmalgerechten Sanierung von selbst genutzten Baudenkmälern und erhaltenswerten Wohngebäuden sowie der energetischen Sanierung des Wohnungsbestandes.

logo_kreissiwi_wappen_siwiVor allem im Bereich des barrierefreien Um- und Ausbaus bestehender Wohnungen und Eigenheime hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderkonditionen im Vergleich zum Vorjahr nochmals stark verbessert. Die mögliche Darlehenshöhe wurde auf 85 Prozent der förderfähigen Baukosten, maximal 25.000 Euro erhöht. Die Darlehensförderung zum barrierefreien Um- und Ausbau kann ohne Nachweis einer Schwerbehinderung und ohne Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen beantragt werden.

Gefördert werden können alle baulichen Maßnahmen in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück, die dazu beitragen, die Barrierefreiheit herzustellen. Im Vordergrund steht die nachhaltige und bewohnerorientierte Reduzierung von Barrieren. Neben den klassischen Maßnahmen wie dem Umbau des Badezimmers oder Einbau eines Treppenliftes kann seit 2014 auch der Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch und zur Verbesserung der Sicherheit in und am Gebäude gefördert werden. Zu beachten ist hierbei, dass die in Anspruch genommenen Darlehensbeträge mindestens 1.500 Euro betragen müssen.

Weitere Infos über die Voraussetzungen und Konditionen der Förderung gibt es beim Fachgebiet Wohnungsförderung des Kreises Siegen-Wittgenstein (Ina Wuntke, Telefon 0271 333-1903, i.wuntke@siegen-wittgenstein.de oder Astrid Pohl, Telefon 0271 333-1944, a.pohl@siegen-wittgenstein.de). Auch auf der Seite der NRW.BANK unter www.nrwbank.de können allgemeine Informationen zu den Förderprogrammen nachgelesen werden.

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