(wS/nk) Neunkirchen 15.03.2016 | Die Gemeinde Neunkirchen erinnert an die Astschnittsammlung am Donnerstag, dem 31. März und Freitag, den 1. April 2016.
Wer Astschnitt entsorgen möchte, muss sich bis spätestens Donnerstag, den 24. März 2016 eine schriftliche Anmeldung beim Entsorger vorlegen. Dazu können die gemeinsam mit dem Abfallkalender 2016 an die Haushalte verteilten Anforderungskarten verwendet werden. Diese Anforderungskarten liegen auch im Rathaus und im Bürgerbüro aus.
Zudem kann der Astschnitt über das Internet unter www.neunkirchen-siegerland.de (/Rathaus&Politik/Umwelt/Abfallkalender/Abholung von Sperrmüll, Elektroschrott und Astschnitt anmelden) angemeldet werden. Es genügen folgende Angaben: eigene Anschrift, Abfuhrbezirk (laut Abfallkalender) oder Angabe des Ortsteils und die voraussichtliche Anzahl der mit Kordel gebundenen Astbündel.
Es erfolgt keine Benachrichtigung über den Abfuhrtag. Die Astbündel sind bis spätestens Donnerstag, den 31. März bis 6 Uhr an der Straße zur Abfuhr bereit zu legen.
Die Bündel sollten höchstens 1,5 Meter lang, nicht mehr als 70 Zentimeter dick, nicht schwerer als etwa 30 kg und mit Kordel gebunden sein. Die Äste sollten einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten.
Sonstige Bio- oder auch Gartenabfälle, etwa in Kartons oder Säcke verpackt, werden nicht mitgenommen. Diese Bioabfälle sind über die Biotonne, über die im Bürgerbüro erhältlichen Biomüllsäcke und/oder über den eigenen Komposter zu entsorgen.
Bei Fragen steht der Umwelt- und Abfallberater der Gemeinde Neunkirchen im Rathaus, Raum 302, unter Tel.: (02735) 767-302, gerne zur Verfügung.
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