Anmeldung bis 3. März möglich
(wS/red) Wilnsdorf 23.02.2017 | Die Gemeinde Wilnsdorf bietet auch in diesem Frühjahr wieder eine Astschnittabfuhr an. Grundstückseigentümer können Ast-, Strauch- und Heckenschnitt abholen lassen, der aufgrund seiner Größe nicht über die Biotonne entsorgt werden kann. Mitgenommen werden kleinere Mengen an groben Grünabfällen, wie sie bei regelmäßigen Unterhaltungsarbeiten anfallen.
Die Gemeinde Wilnsdorf bittet darum, das Schnittgut fest zusammenzuschnüren, damit die Abfuhr problemlos vonstattengehen kann. Leider komme es vermehrt vor, dass die Bündel zu locker gebunden sind und beim Abtransport auseinanderfallen. Das erschwert nicht nur den Mitarbeitern des Entsorgers die Arbeit, sondern verschmutzt unnötig Gehwege und Grundstücke.
Die Astschnittbündel müssen folgende Anforderungen erfüllen: nicht länger als 1,50 m, im Durchmesser nicht mehr als 60 Zentimeter, das Schnittgut darf nur bis zu 8 Zentimeter stark sein. Die Bündel müssen mit Naturseil oder -kordel zusammengebunden sein; Metalldraht und Kunststoffschnüre sind nicht gestattet. Es werden maximal 20 Bündel pro Grundstück abgeholt.
Die Astschnittabfuhr ist nicht bestimmt für die Entsorgung großer Mengen Astschnitt, beispielsweise von Baumfällungen, sowie anderer organischer Abfälle, die über die Biotonne entsorgt werden können (z. B. Laub, Gras, Moos). Ebenfalls von der Entsorgung ausgeschlossen sind Grünabfälle mit größeren Abmessungen, wie z. B. Baumstämme.
Wer in diesem Frühjahr von der Möglichkeit der Astschnittabfuhr Gebrauch machen möchte, kann diese bei der Gemeinde Wilnsdorf unter Telefon 02739/802-164, per E-Mail an e.roth@wilnsdorf.de oder online über www.wilnsdorf.de (Rubrik Bürgerservice > Online-Dienste) anmelden. Die Anmeldung muss bis spätestens 3. März 2017 erfolgt sein.
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