(wS/red) Siegen 25.01.2018 | Alle fünf Jahre werden Schöffen und Jugendschöffen für das Amtsgericht Siegen und das Landgericht Siegen gewählt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nehmen als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. In diesem Jahr findet die Schöffenwahl für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 statt.
Die Universitätsstadt Siegen erstellt die Vorschlagslisten und schlägt damit dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geeignete Personen zur Wahl in das Schöffenamt vor. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Siegen wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, da dies zum Verlust der Übernahmeberechtigung von Ehrenämtern führen kann. Auch Personen im Religionsdienst sowie hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Personen wie Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und -anwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bewährungshelferinnen und -helfer oder Strafvollzugsbedienstete sollen nicht gewählt werden. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Bewerbungen werden bis zum 30. April 2018 über das auf der Homepage www.siegen.de abrufbare Bewerbungsformular angenommen. Eine Zusendung des Formulars ist ebenfalls möglich.
Ansprechpartnerin für das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht bei der Stadt Siegen ist Jessica Sauter, Büro des Bürgermeisters, Telefon: (0271) 404-1350, E-Mail: j.sauter@siegen.de; Städtische Ansprechpartnerin für das Schöffenamt im Jugendstrafrecht ist Cornelia Roth, Geschäftsstelle des Geschäftsbereichs 5 − Kinder, Jugend und Familie, Bildung, Soziales, Wohnen, Telefon: (0271) 404-2226, E-Mail: c.roth@siegen.de. Ausführliche Informationen zu der Schöffentätigkeit und den weiteren Voraussetzungen finden Sie zudem unter www.schoeffenwahl.de.
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