Betretungsverbot in Kitas

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 14.03.2020 | Kreis und Stadt sind sich einig: – Am Montag noch alle Kindertageseinrichtungen geöffnet!

Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Das hat Ministerpräsident Armin Laschet am Freitagnachmittag mitgeteilt – und damit viele Eltern aber auch die Jugendämter der Stadt Siegen und des Kreises Siegen-Wittgenstein vor eine große Herausforderung gestellt. Denn aus Sicht der beiden Jugendämter werden viele Eltern übers Wochenende kaum in der Lage sein, sich Urlaub für die kommenden Tage oder Wochen genehmigen zu lassen oder alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren. Deshalb sind die beiden Jugendämter übereingekommen, dass Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Siegen wie auch im Kreisgebiet am Montag für diejenigen Kinder geöffnet sind, deren Eltern in der Kürze der Zeit keine Betreuung gefunden haben. Von dem Betretungsverbot ausgenommen sind außerdem Kinder von Erziehungsberechtigten aus kritischen Infrastrukturberufen.

Montagmittag wollen beide Jugendämter dann wieder zusammenkommen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Bis dahin erhoffen sie sich auch zusätzliche Informationen der Landesregierung.

Auf der Homepage seines Ministeriums schreibt der nordrhein-westfälische Kinder- und Familienminister Joachim Stamp: „Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach RKI als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere.“

Schon jetzt ist aber klar, dass es Ausnahmen vom Betretungsverbot für Kitas geben wird. Kinder dürfen dann weiter betreut werden, wenn Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, z.B. als Ärzte, Pflegepersonal oder in Bereichen der öffentlichen Ordnung wie der Polizei oder anderer wichtiger Infrastruktur.

Auch hier erhoffen sich die Jugendämter bis Montag weitere Präzisierungen, etwa in welcher Form die Tätigkeit im Bereich der kritischen Infrastruktur nachgewiesen werden und von wem diese wie überprüft werden sollen.

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