Milliardensoforthilfe für den Wirtschaftsmotor des Landes startet ab heute

(wS/BA) Arnsberg  27.03.2020 |   Bezirksregierungen bearbeiten Förderanträge für NRW-Soforthilfe

Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten ab sofort finanzielle Unterstützung vom Land und Bund. Ab heute, Freitag, 27. März 2020, können Unternehmen bei der jeweiligen Bezirksregierung Anträge für die Zuschüsse stellen. Bis zu 25.000 Euro zahlt das Land NRW als Soforthilfe. Damit das Geld schnell ankommt, müssen die Förderanträge online gestellt werden. Zahlungseingänge sind frühestens zum Ende der Woche möglich. Da die Bezirksregierungen mit mehreren hunderttausenden Anträgen rechnen, stehen in den 5 Regierungspräsidien fast 700 Beschäftigte der Landesverwaltung zur Verfügung, um die benötigten Finanzhilfen schnell und unbürokratisch weiterzugeben.

In einem historischen Kraftakt unterstützen Bundesregierung und Landesregierung in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen Nordrhein-Westfalens. Das Angebot richtet sich ebenso an Freiberufler und Solo-Selbstständige. Kleinunternehmer erhalten somit aus dem Programm des Bundes Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Mit „NRW-Soforthilfe 2020“ stockt die Landesregierung dieses Programm nochmals ordentlich auf, um heimische Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit je 25.000 Euro zu unterstützen.

Siehe hierzu auch die Informationen des NRW Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie: https://www.wirtschaft.nrw/

Die dringend benötigte Hilfe wird in den kommenden 3 Monaten gewährt und sieht folgende Zuschüsse vor:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesmittel)
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesmittel)
  • Bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesmittel)

Voraussetzungen

  • Mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise sind weggefallen oder
  • Der Umsatz hat sich im Vergleich zum Vorjahresmonat halbiert oder
  • Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung massiv eingeschränkt oder
  • Zahlungsverpflichtungen können nicht erfüllt werden, zum Beispiel: Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31. Dezember 2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbeschäftigte:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden & Auszubildende = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
  • Der/Die Unternehmer/in selbst ist mitzuzählen.

Welche Informationen sind für den Antrag wichtig?

  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
  • Handelsregisternummer oder andere Registernummer sowie das zugehörige Amtsgericht
  • Steuernummer des Unternehmens und Steuer-ID eines der Eigentümer
  • Bankverbindung für die Auszahlung
  • Die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation)
  • Anzahl der Beschäftigten
  • Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich!

Wie kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann online ausgefüllt werden. Es müssen keine Dokumente hochgeladen werden:

Soforthilfe Antrag

Welche Fristen gibt es?

  • Ab Freitag (27. März 2020) können die Anträge online gestellt werden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet. Anträge müssen bis zum 31. Mai gestellt werden.

Wo kann ich mich weiter informieren?

Eine Übersicht zu Bürgschaften, Bürgschaftsbank, KfW-Kredite, Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne und Beteiligungskapital für Kleinunternehmen gibt es auf dem Informationsportal des NRW-Wirtschaftsministeriums:

https://www.wirtschaft.nrw/corona

Mit der Gesamthilfe von Bund und Land wird nahezu jeder 2. Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen unterstützt.

Bereits jetzt können freischaffende Künstler*innen Unterstützungen bei den Bezirksregierungen beantragen.

NRW-Soforthilfe 2020 (Alt)

 

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