Impfanmeldung für Personen mit bestimmten Vorerkrankungen

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 29.04.2021Land öffnet Impfzentren für weitere Priorisierungsgruppe – Personen mit bestimmten Vorerkrankungen können ab 30. April Termine im Impfzentrum buchen

Ab Freitag, 30. April, können nun auch Personen mit bestimmten Vorerkrankungen einen Impftermin im Impfzentrum des Kreises Siegen-Wittgenstein vereinbaren. Diese Möglichkeit hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW jetzt neu eröffnet. Buchungen sind dann über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) online unter www.116117.de oder telefonisch unter 0800 116 117 02 möglich. Seit dem 6. April waren primär die niedergelassenen Ärzte für die Impfung von Personen aus dieser Priorisierungsgruppe zuständig.

Das Angebot richtet sich an Personen, die an einer in § 3 Absatz 2 der Impf-Verordnung des Bundes genannten Krankheit leiden:

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psy-chiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere De-pression
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
  • Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Um-stände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Wer an einer der oben genannten Erkrankungen leidet und einen Termin im Impfzentrum vereinbart hat, muss vor Ort bei der Einlasskontrolle die Impfberechtigung mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Wer einen Impftermin bucht, aber keine Bescheinigung vorweisen kann, wird nicht ins Impfzentrum eingelassen und kann auch nicht geimpft werden.

In den vergangenen Wochen hatten immer wieder Personen, die an einer dieser Erkrankungen leiden, Anträge beim Kreis eingereicht, um bevorzugt geimpft zu werden. Die Kreisverwaltung hatte deshalb bereits darauf hingewiesen, dass diese Anträge nicht nötig sind, weil Personen aus dieser Priorisierungsgruppe automatisch impfberechtigt sind und sich um einen Impftermin bemühen können, sobald dies vom MAGS im Rahmen der Impfreihenfolge ermöglicht wird. Das ist seit 6. April in den Hausarztpraxen der Fall und ab 30. April nun auch in den Impfzentren.

Alle Personen aus dieser Priorisierungsgruppe – auch die, die einen entsprechenden Antrag beim Kreis gestellt haben und bisher noch nicht geimpft wurden bzw. noch keinen Impftermin bei einem niedergelassenen Arzt vereinbart haben – können sich jetzt an die Hotline der KVWL wenden.

Der Kreis bittet alle Impfberechtigten darum, nicht mehrere Impftermine an verschiedenen Orten zu vereinbaren, um dann den zeitnahsten in Anspruch zu nehmen und die anderen verfallen zu lassen: „Mehrfachbuchungen im Impfzentrum und bei niedergelassenen Ärzten blockiert die immer noch nur begrenzt verfügbaren Impftermine und nimmt anderen Impfberechtigten die Chance, ebenfalls zeitnah einen Termin zu vereinbaren“, so die Kreisverwaltung.

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