Landtagswahl 2022: Pilotprojekt sichert demokratische Grundrechte

(wS/bb) Berleburg 28.04.2022 | Das Recht auf Teilnahme an freien, gleichen und geheimen Wahlen gehört zu den Grundpfeilern einer Demokratie. Aber wählen dürfen heißt nicht in jedem Fall auch wählen können. Wie geben blinde und hochgradig sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Stimme ab? Woher wissen sie, was auf den Stimmzetteln steht und wo sie ihre Kreuze machen müssen, um bestimmte Personen oder Parteien zu wählen? Wahlschablonen helfen dabei, geheim zu wählen. Eine abgeschnittene Ecke am Stimmzettel ermöglicht es, diesen richtig in eine mit Löchern versehene Mappe einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen? Zur kommenden Landtagswahl wird in NRW diese Information wieder akustisch zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Mit der Eingabe der Wahlkreisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung steht, können sich Interessierte aus Siegen-Wittgenstein unter Tel. 0800 00096710 den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine. Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos.

Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW. Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der BSVNRW
organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei
den Landesgeschäftsstellen der BSVNRW anfordern – unter Tel. 0231 5575900 für den Bereich Westfalen. Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten,
sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Blinden- und
Sehbehindertenverein Westfalen e.V. unter www.bsvw.org/wahlen.

Eine Wahlschablone ermöglicht Blinden und Sehbehinderten eine freie und vor allem geheime Wahl. Foto: BSVW

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