(wS/bra) Kreuztal 30.09.2023 | Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat für den Neubau der B 508 – Teil-Ortsumgehung Kreuztal in den Stadtteilen Buschhütten und Ferndorf und mit Ausgleichsmaßnahmen auch in Siegen – die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens zum Planfeststellungsbeschluss vom 3.11.2017 bei der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Planfeststellungsbehörde beantragt. Grundlage ist § 75 Abs. 1a Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in Verbindung mit § 17d Bundesfernstraßen-gesetz (FStrG).
Zu dem Bauvorhaben wurde bereits ein Planfeststellungsbeschluss mit Datum vom 3.11.2017 erstellt. Infolge eines Klageverfahrens beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster wurde der Beschluss jedoch in Teilen für rechtswidrig erklärt. Deshalb soll nun ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden, um die relativen Verfahrensfehler zu heilen.
Betroffen sind beziehungsweise Auswirkungen hat das Vorhaben auf die Städte Kreuztal und Siegen. Die Unterlagen werden in den beiden Städten vom 4.10.2023 bis zum 3.11.2023 (einschließlich) öffentlich ausgelegt.
Betroffene können bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 17.11.2023) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den Städten Kreuztal und Siegen Einwendungen zu dem Vorhaben erheben.
Außerdem ist eine digitale Einsichtnahme der Planunterlagen im Internet möglich. Unabhängig von der Auslegung vor Ort werden die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch auf den Internetseiten der Städte Kreuztal und Siegen und auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg unter https://www.bra.nrw.de/-4584 sowie über das zentrale Internetportal im Sinne von § 20 UVPG (Homepage: www.uvp.nrw.de) veröffentlicht. Wir weisen jedoch darauf hin, dass verfahrensrechtlich allein die Auslegung bei den oben genannten Städten maßgeblich ist (§ 27 a Abs. 1 VwVfG).
Zudem besteht die Möglichkeit, die Unterlagen über das Online-Beteiligungsportal Tetraeder einzusehen und direkt über dieses Portal eine Einwendung abzugeben: https://www.o-sp.de/bezreg-arnsberg/
Eingehende Einwendungen werden dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, entscheidet die Bezirksregierung Arnsberg unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen über den Ausgang des ergänzenden Verfahrens.