Gerichtsurteil: Geldstrafe für Angeklagten nach tödlichem Verkehrsunfall in Buschhütten

(wS/red) Siegen 21.09.2023 | Vor Gericht wurde heute die Verhandlung gegen einen 23-jährigen Angeklagten verhandelt, dem fahrlässige Tötung vorgeworfen wurde. Der Angeklagte soll am 22. November 2021 in Kreuztal durch einen Verkehrsunfall den Tod eines Fußgängers verursacht haben.

Die Tragödie ereignete sich um 7:10 Uhr morgens in der Winterzeit auf der Siegener Straße in Buschhütten. Der Angeklagte, vertreten von Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz, erklärte vor Gericht, dass er den Fußgänger, der zu diesem Zeitpunkt in dunkler Kleidung unterwegs war, nicht gesehen habe. Er gab an: „Es hat auf einmal einen Schlag gegeben, ich war geschockt.“

Zeugen, die vor Gericht aussagten, bestätigten die Sicht des Angeklagten. Sie berichteten, dass der Fußgänger kaum sichtbar gewesen sei und dass sie wahrscheinlich ebenfalls den Fußgänger erfasst hätten, wenn sie anstelle des Angeklagten am Steuer gesessen hätten.

Ein Zeuge beschrieb den Vorfall wie folgt: „Irgendwas Dunkles ging über die Straße, dann hat es gekracht. Ich habe eine Vollbremsung gemacht und bin zusammen mit meinem Kollegen, der im PKW bei mir saß, direkt zu dem Verunfallten gerannt und habe Erste Hilfe geleistet. Der angefahrene Fußgänger war komplett schwarz und dunkel gekleidet.“

Laut den Aussagen aller Beteiligten soll der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit von ca. 50 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein.

Um das Unfallgeschehen genauer zu untersuchen, wurde ein Sachverständiger der DEKRA hinzugezogen. Eine Nachstellung des Unfalls am Unfallort sowie umfangreiche Analysen und Messungen wurden durchgeführt, um festzustellen, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre.

Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte den Fußgänger bereits etwa 30 Meter vor sich hätte erkennen können, was darauf hindeutet, dass der Unfall hätte vermieden werden können

Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und schlug eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 70 Euro vor. Da der Angeklagte keine Vorstrafen hatte und sichtlich von dem Unfall mitgenommen war, argumentierte die Staatsanwältin für eine milde Strafe im untersten Bereich.

Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz plädierte hingegen auf Freispruch. Er wies darauf hin, dass bei der Nachstellung der Szenen andere Kleidungsstücke als die im wirklichen Unfallgeschehen verwendet wurden, was möglicherweise das Ergebnis des Gutachtens verfälscht haben könnte.

Am Ende verurteilte das Gericht den Angeklagten zu 60 Tagessätzen à 70 Euro. Der Richter betonte, dass der Unfall hätte vermieden werden können, wählte jedoch eine Geldstrafe im unteren Bereich aufgrund der besonderen Umstände des Falls.

Der Richter bezeichnete den Vorfall als tragisch und betonte, dass dies jedem von uns hätte passieren können.

Der Angeklagte hat nun eine Woche Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Foto: wirSiegen.de   Siehe wirSiegen-Bericht aus 2021

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