Steuer- und Abgabenbescheide für 2024 werden ab 22. Januar 2024 zugestellt

(wS/fr) Freudenberg 19.01.2024 | Nach dem Cyberangriff auf den kommunalen IT-Dienstleister Südwestfalen-IT wurde inzwischen die Finanzsoftware in einem Basisbetrieb wiederhergestellt, sodass die Veranlagung der Steuern und Abgaben erfolgen konnte. Die Bescheide für das Jahr 2024 werden ab dem 22. Januar 2024 zugestellt.

Die Abgaben sind nach den gesetzlichen Vorgaben je zu einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024 zu entrichten. Eine monatliche Zahlweise ist grundsätzlich nicht möglich. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Beträge zu den Fälligkeitsterminen abgebucht.
Die mit der Abbuchung am 15. November 2023 entstandenen Differenzen für Steuerpflichtige, für die zu diesem Zeitpunkt ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung vorlag, werden voraussichtlich mit einer der im ersten Halbjahr 2024 fälligen Vorauszahlungen verrechnet.

 

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