(wS/ots) Kreuztal 23.09.2024 | Im Herbst werden die Tage wieder kürzer und es dämmert früher. Gerade in der Dämmerung passieren viele Wildunfälle. Damit steigt die Unfallgefahr auf Straßen, die an Wäldern oder Feldern vorbeiführen. Autofahrer:innen müssen hier immer damit rechnen, dass Wildtiere die Straße queren. Mit vorausschauender Fahrweise lassen sich Unfälle häufig vermeiden. Konkret heißt das, die Straßenränder im Auge behalten und immer bremsbereit sein. Oft taucht das Wild in kurzen Entfernungen und nicht einzeln sondern in Rudeln auf. Schnellfahrer haben keine Chance zu bremsen. Wichtig ist auch, sofort abzublenden und zu hupen.
Was tun, wenn der Unfall trotzdem passiert?
Die HUK-COBURG rät: Sofort die Warnblinkanlage anschalten, Warnweste anziehen, die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern und die Polizei verständigen. – In den meisten Bundesländern ist der Anruf ohnehin obligatorisch. – Die Beamten informieren den Jagdpächter, nehmen den Unfall auf und erstellen eine Bescheinigung über den Wildunfall. Letztere braucht der Versicherer, sobald der Schaden die 1.000 Euro-Grenze übersteigt und das ist eher die Regel als die Ausnahme. Nach den Erfahrungen der HUK-COBURG kostet ein Wildschaden durchschnittlich 3.300 EUR.
Wildschäden: Welche Versicherung greift
Das Risiko eines Wildunfalls ist hoch: Pro Jahr kommt es laut dem Deutschen Jagdverband deutschlandweit zu mehr als 200.000 unliebsamen Begegnungen zwischen Auto und Wild. Für Schäden, die durch eine Karambolage mit Tieren jeglicher Art entstehen, ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Wichtig für Versicherte mit einer Vollkasko-Versicherung: Zwar beinhaltet die immer eine Teilkasko-Versicherung, jedoch wirkt sich ein hier entstandener Wildschaden nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko aus.
Oft kollidiert ein Fahrzeug aber gar nicht direkt mit dem Tier, sondern der Autofahrer erschreckt und verreißt das Lenkrad. Ein anderes Unfallszenario: Der Autofahrer weicht bewusst aus, um nachweislich einen größeren Schaden zu vermeiden. Auch in solchen Fällen zahlt die Teilkasko-Versicherung. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung muss der Fahrer dafür aber schon den Zusammenprall mit Wildschwein, Reh oder Hirsch vermieden haben. Ebenfalls wichtig: Er muss einen Zeugen benennen können.
Wer für Hase und Co. ausweicht, steht aber auch nicht ohne Versicherungsschutz da, vorausgesetzt er hat eine Vollkasko-Versicherung. Sie übernimmt normalerweise die Schäden, die durch ein derartiges Ausweichmanöver entstehen.
Foto: HUK-COBURG Fotograf:Hagen Lehmann
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