wS/ba Nürnberg – Für die acht neuen EU-Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen aus dem Jahr 2004 gilt seit dem 1. Mai 2011 die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Auf Basis der Beschäftigungsdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist eine erste Einschätzung darüber möglich, wie sich die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt ausgewirkt hat. Angaben zur Beschäftigung liegen bis zum 31. Mai 2011 vor. Die Daten sind noch vorläufig und wurden auf Basis von Ergebnissen mit 2-monatiger Wartezeit hochgerechnet.
Die Zahl der sozialversicherungspflichtig und ausschließlich geringfügig Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Im April 2011 waren 226.000 aus diesen Ländern in Deutschland registriert. Von April auf Mai hat ihre Beschäftigung um 33.000 auf 259.000 zugenommen. Stellt man in Rechnung, dass ein gewisser Anstieg von April auf Mai jahreszeitlich üblich ist, ergibt sich für Mai ein Zuwachs von 24.000 Beschäftigten, der der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit zugerechnet werden kann. Der Anteil der Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedsstaaten an allen Beschäftigten belief sich damit im Mai auf 0,8 Prozent.
Dieser Anstieg der Beschäftigten aus den EU-Staaten fällt deutlich höher aus als die Zahl der Zuzüge aus den Mitgliedsstaaten (10.235) und der Saldo aus Zu- und Fortzügen im Monat Mai (8.027 Personen) nach den Angaben des Ausländerzentralregisters. Dies spricht dafür, dass der Anstieg der sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten nur zum kleineren Teil durch Zuwanderung erfolgt ist. Zum größeren Teil dürften diese Personen bereits in Deutschland gelebt haben und nicht erwerbstätig oder als Selbständige tätig gewesen sein.
„Nach wie vor hält sich der Zustrom osteuropäischer Arbeitskräfte in Grenzen. Die neuesten Daten bestätigen das Interesse, in den traditionellen Branchen wie Land- und Forstwirtschaft, im Baugewerbe oder in der verarbeitenden Industrie eine Beschäftigung zu finden. Sie stellen keine nennenswerte Konkurrenz für heimische Arbeitslose dar“, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker.
Ende Mai 2011 waren von den Beschäftigten aus den acht neuen Mitgliedstaaten 186.000 sozialversicherungspflichtig und 73.000 ausschließlich geringfügig beschäftigt. Aufgrund der uneingeschränkten Arbeitnehmerfreizügigkeit ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung um 15.000 und die geringfügige Beschäftigung um 9.000 gestiegen.
Der Gesamtanstieg von 24.000 entfällt vor allem auf die Land- und Forstwirtschaft (+8.100), das Baugewerbe (+2.700), das Verarbeitende Gewerbe (+2.200) und die Arbeitnehmerüberlassung (+2.100). Dabei wird der Anstieg in der Land- und Forstwirtschaft vor allem von geringfügiger Beschäftigung getragen.
Dieser bundesweite Anstieg entfällt zu 85 Prozent auf Westdeutschland. Den absolut stärksten Anstieg gab es in Bayern (+4.700), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (+4.500) und Niedersachsen (+3.600).