Heinrichs und Wagener: „Neue Stichtagsregelung bei Flüchtlingspauschalen entlastet unsere Kommunen“

(wS/red) Siegen-Wittgenstein/Düsseldorf – Die Prognosen, wie viele Flüchtlinge in diesem Jahr insgesamt nach NRW kommen, erhöhen sich beinahe im Wochentakt. Es werden mindestens 170.000 Asylsuchende sein. Bislang sind 106.000 Flüchtlinge eingetroffen. Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge, die ihnen regulär zugewiesen sind, erhalten die Städte und Gemeinden vom Land pauschale Zahlungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).

SPD_LogoDazu erklären die heimischen SPD-Landtagsabgeordneten Tanja Wagener und Falk Heinrichs: „Bislang wird die pauschale Zuweisung an die Kommunen auf Basis der Bestandszahlen der Flüchtlinge zum 1. Januar des jeweiligen Vorjahres berechnet. Diese Stichtagsregelung soll mit sofortiger Wirkung geändert werden. Künftig werden die Bestandszahlen zum 01. Januar des jeweils aktuellen Haushaltsjahres herangezogen.“ Schon für das laufende Haushaltsjahr 2015 können die nordrhein-westfälischen Kommunen durch diese Korrektur mit einer Erhöhung ihrer entsprechenden Zuweisungen um landesweit 217 Millionen Euro rechnen.

„Für die Kommunen im Kreisgebiet Siegen-Wittgenstein heißt das, dass sich die Pauschalen, die sie im laufenden Jahr 2015 nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz jeweils erhalten, in etwa verdoppeln werden. Die Kommunen bekommen dieses Geld jetzt also früher, da die neue Stichtagsregelung gewährleistet, dass bei den Zuweisungen für das Jahr 2015 der im Laufe des Jahres 2014 (bis zum 01. Januar 2015) erfolgte Anstieg der Flüchtlingszahlen bereits berücksichtigt wird“, erläutern Falk Heinrichs (MdL) und Tanja Wagener (MdL). Die beiden SPD-Politiker sehen darin „eine wichtige und in Anbetracht des massiven Anstiegs der Flüchtlingszahlen dringend gebotene Entlastung auch der Städte und Gemeinden bei uns im Siegerland und in Wittgenstein“.

Im kommenden Jahr 2016 werde die neue Stichtagsregelung nach den heutigen Prognosen der Flüchtlingszuströme einen Zuwachs der Pauschalbeträge, die die NRW-Kommunen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalten, um sogar insgesamt mehr als 800 Millionen Euro bedeuten. „Auch und gerade im kommenden Jahr wird also das dramatische Ansteigen der Flüchtlingszahlen, das wir im Moment erleben, bei den entsprechenden Zuweisungen des Landes an die Städte und Gemeinden sofort zu Buche schlagen“, unterstreichen Wagener und Heinrichs. Mit der jetzigen Korrektur der Stichtagsregelung erweise sich das Land NRW einmal mehr als verlässlicher Partner der Kommunen.

Beide SPD-Politiker betonen, dass eine menschenwürdige Unterbringung, Versorgung und Betreuung der in Deutschland Zuflucht suchenden Menschen eine nationale Herausforderung sei, die gemeistert werden müsse und könne. Sie appellieren an den Bund, seiner finanziellen Verantwortung in diesem Bereich endlich gerecht zu werden. Kommunen und Länder seien auf angemessene und dauerhafte Hilfen des Bundes dringend angewiesen. Abschließend erklären Falk Heinrichs und Tanja Wagener: „Unser besonderer Dank gilt an dieser Stelle den vielen Menschen im Kreis Siegen-Wittgenstein, die sich hauptamtlich und vor allem auch ehrenamtlich für die bei uns lebenden Flüchtlinge einsetzen und engagieren.“

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