Bilanz 2012: 3.500 Kinder erhalten Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

wS/ksw  –  Kreis Siegen-Wittgenstein  –  06.02.2013  —  Landrat Paul Breuer: „Eltern sollten nicht auf Leistungen zur Förderung ihrer Kinder verzichten!“  —  Rund 42 Prozent der anspruchsberechtigten Eltern haben 2012 für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt. Diese Bilanz zieht der Kreis Siegen-Wittgenstein jetzt eineinhalb Jahre nach in Kraft treten des Gesetzes. „Ich freue mich über alle Eltern, die diese Chance für ihre Kinder ergreifen – aber 42 Prozent ist noch nicht die Quote, die ich mir im Sinne der Kinder erhoffe!“, stellt Landrat Paul Breuer fest und ermutigt deshalb alle Eltern, die dies bisher noch nicht getan haben, ebenfalls Leistungen zu beantragen. „Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind für Kinder Grundvoraussetzungen, um später als starke Persönlichkeiten auf eigenen Beinen stehen und ihr Leben erfolgreich meistern zu können“, macht Breuer deutlich.

Kreissozialdezernent Helmut Kneppe unterstreicht: „Es wäre schade, wenn Eltern aus falsch verstandener Scham darauf verzichten, Leistungen zum Wohle ihrer Kinder in Anspruch zu nehmen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben.“

2012 wurden in Siegen-Wittgenstein 8.078 Anträge für rund 3.500 Kinder auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt, das entspricht rund 43 Prozent der Antragsberechtigten. „Allerdings haben weitaus mehr Kinder eine Förderung erhalten“, erläutert Michael Schäfer, Leiter des Fachservices Soziales beim Kreis Siegen-Wittgenstein, „denn die 100 Euro für das Schulbedarfspaket sind für alle Schüler automatisch überwiesen worden, die in Familien leben, die Hartz IV beziehen.“

Insgesamt leben im Kreisgebiet etwa 8.200 Kinder, die einen Rechtsanspruch auf die Förderungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben. Sie leben in Familien, die „Hartz IV“ beziehen oder die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bekommen. Leistungen  können aber auch Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber bekommen, die länger als vier Jahre in Deutschland leben.

Neben dem Schulbedarfspaket ist die Förderung von Mittagessen in Schulen oder Kitas die am häufigsten in Anspruch genommene Leistung. Intensiv wird auch die Förderung von Vereinsbeiträgen oder für die Teilnahme an Freizeiten, Tagesausflügen oder Klassenfahrten nachgefragt. „Für Vereinsbeiträge oder auch Musik- oder Kunstschulunterricht stehen pro Kind pauschal 10 Euro im Monat zur Verfügung“, erläutert Michael Schäfer: „Bei Tagesausflügen in der Kita oder Klassenfahrten in der Schule übernehmen wir dagegen den vollen Betrag, der anfällt.“ Gleiches gilt auch für die Förderung von Nachhilfeunterricht, sei es durch ein Institut oder durch einen Schüler aus der Nachbarschaft, der sich durch Nachhilfe etwas dazu verdienen will. „Hier prüfen wir lediglich, ob sich die Kosten für die Nachhilfestunden im ortsüblichen Bereich bewegen“, sagt Schäfer.

Um es Eltern so einfach wie möglich zu machen, die entsprechenden Leistungen für ihre Kinder zu bekommen, gibt es verschiedene Wege, die Fördergelder zu beziehen. „Die Anträge für den Zuschuss zum Mittagessen gibt es direkt in der jeweiligen Schule bzw. Kita“, sagt Schäfer. Alle anderen Leistungen und Informationen darüber können Hartz-IV-Bezieher direkt in den örtlichen Büros ihres Jobcenters beantragen. Die gibt es in jeder Stadt und Gemeinde im Kreisgebiet.

Wer Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommt, kann sich an das Rathaus seiner Stadt oder Gemeinde wenden. Gleiches gilt für Asylbewerber, die länger als vier Jahre in Deutschland leben. „Uns war es wichtig, Anlaufstellen ganz nah bei den Menschen vor Ort zu haben. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Städten und Gemeinden diese dezentrale Lösung gewählt und darauf verzichtet, die Anträge lediglich im Kreishaus entgegen zu nehmen“, betont Kreissozialdezernent Helmut Kneppe.

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