Bußgeldbescheide mit falscher Konto-Nummer

wS/si Wer in der Zeit vom 18. Dezember bis einschließlich 6. Januar ein Anhörschreiben der Stadt Siegen wegen falschen Parkens erhalten hat, dürfte erfolglos versucht haben, den Betrag zu überweisen. Denn auf dem mitgesandten Überweisungsträger  war die Konto-Nummer der Stadt unvollständig eingedruckt. Der Fehler hat sich bei der Kommunalen Datenzentrale  Westfalen Süd bei der Erstverwendung der neuen IBAN-Nummern eingeschlichen. Im Seriendruck der Überweisungsträger wurden schlichtweg zwei Ziffern am Ende der Nummer unterschlagen. Die richtige Konto-Nummer lautet:  DE36460500010001100015. Etwa 1.000 der falschen Überweisungträger wurden in den letzten beiden Dezember und der ersten Januarwoche verschickt. Zahlreiche Empfänger haben sich bereits an die Ordnungsverwaltung gewandt und die Richtigstellung telefonisch erfahren.  Sollten einzelne Empfänger von Anhörschreiben  aus dem fraglichen Zeitraum ihre Überweisung nicht tätigen und nach Ablauf von zwei Wochen einen Bußgeldbescheid erhalten, dann wird die Stadt Siegen selbstverständlich auf die zusätzlichen Gebühren  verzichten. Das Verwarngeld für die Ordnungswidrigkeit ist dann in der ursprünglichen Höhe zu entrichten.

Knöllchenstadt

 

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