Anklage: Bluttat am Bahnhof Siegen ab Februar am Landgericht

wS/wf.   Siegen / Kreuztal  –   Dieser Mord hatte nicht nur das Siegerland in Aufregung versetzt. Bundesweit wurde über den eiskalten Mord im August 2011 in der Unterführung am Siegener Bahnhof berichtet. Am Donnerstag den 09.02.2012 um 09:00 Uhr wird im Saal 165 des Landgerichtes Siegen das ganze gerichtlich aufgearbeitet – die  Verhandlung gegen den mutmaßlichen Täter,  Ömer Y., beginnt an diesem Tag. Die Kammer hat 25 Zeugen geladen, 6 weitere Verhandlungstage sollen folgen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22 Jahre alten Angeklagten vor, am 20.08.2011 in Siegen, seine ehemalige Lebensgefährtin getötet zu haben. Nach der Anklageschrift haben der Angeklagte und seine ehemalige Lebensgefährtin, die ehemals beide eine Zeit zusammen in Kreuztal gewohnt haben sollen, ein gemeinsames Kind, welches im Tatzeitpunkt etwa 5 Monate alt war.

Die Beziehung soll aufgrund anhaltender  Streitigkeiten, Eifersucht und auch Gewalttätigkeiten des Angeklagten gegenüber dem Opfer auseinander gegangen sein. Vor diesem Hintergrund der Streitigkeiten  soll der Angeklagte das gemeinsame Kind mehrere Wochen nicht gesehen haben. Am Tattag soll sich der Angeklagte, der seinen Wohnsitz zu diesem Zeitpunkt in  Lahnstein gehabt haben soll, in Siegen aufgehalten haben. Er soll dann erfahren haben, dass sich seine ehemalige Lebensgefährtin in Begleitung eines jungen Mannes  mit dem gemeinsamen Kind ebenfalls in Siegen aufhalten solle.

Der Angeklagte soll  sich daraufhin zum Siegener Hauptbahnhof begeben haben, um seine ehemalige Lebensgefährtin dort abzupassen. Dort angekommen soll er gegen 17:45 Uhr im Bereich der Unterführung zwischen den Gleisen 2 und 3 auf seine ehemalige Lebensgefährtin und das gemeinsame Kind getroffen sein, die gerade im Begriff gewesen sein sollen, zum Bahnsteig zu gehen um Siegen mit dem Zug Richtung Bad Kreuznach, ihrem Wohnort, zu verlassen.

Es soll sich sodann ein Streitgespräch zwischen den Beiden entwickelt haben. Als sich die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten weiter Richtung Bahnsteig bewegt haben soll, soll der Angeklagte ein mitgeführtes Taschenmesser gezogen, dieses aufgeklappt und auf den Kopf und den Hals seine ehemaligen Lebensgefährtin eingestochen haben. Dabei soll er “Du Schlampe, du Hure, du nimmst mir mein Kind nicht weg“ geschrien haben. Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten soll noch vergeblich versucht haben, die Stiche abzuwehren und zu flüchten; sie soll dann jedoch am Aufgang zu Gleis 3 zusammengebrochen sein. Der Angeklagte soll sodann weiter auf seine am Boden liegende ehemalige Lebensgefährtin eingestochen haben. Insgesamt soll er dieser 52 Messerstiche in den Kopf, den Hals und den oberen Brustbereich zugefügt haben. Die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten erlag noch am Tatort ihren schweren  Stichverletzungen.

Der Angeklagte soll sodann mit dem gemeinsamen Kind zunächst zu einem türkischen Kulturverein in Siegen geflüchtet sein. Von dort soll er dann weiter geflüchtet sein, bevor er von der Polizei noch am gleichen Tage festgenommen werden konnte.

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Bilder: Archiv wirSiegen.de

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