wS/wf. Siegen Wittgenstein – Rund vier von zehn anspruchsberechtigten Eltern haben für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt. Diese Bilanz zieht der Kreis Siegen-Wittgenstein jetzt ein Jahr nach in Kraft treten des Gesetzes. „Das sind deutlich zu wenige!“, stellt Landrat Paul Breuer fest und ermutigt zugleich alle Eltern, die dies bisher noch nicht getan haben, ebenfalls Leistungen zu beantragen. „Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind für Kinder Grundvoraussetzungen, um später als starke Persönlichkeiten auf eigenen Beinen stehen und ihr Leben erfolgreich meistern zu können“, macht Breuer deutlich. Kreissozialdezernent Helmut Kneppe unterstreicht: „Es wäre schade, wenn Eltern aus falsch verstandener Scham darauf verzichten, Leistungen zum Wohle ihrer Kinder in Anspruch zu nehmen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben.“
Am 24. März 2011 trat das Gesetz über das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft. „Leider handelt es sich dabei um ein Bürokratie -Monster“, bedauert Landrat Paul Breuer das umständliche Verfahren, mit dem Eltern die verschiedenen Leistungen beantragen müssen. „Aber wir versuchen, diesem Monster im Rahmen der gesetzlichen Regelungen soweit wie möglich die Krallen zu stutzen“, unterstreicht Breuer und verweist z.B. auf die unbürokratische Beantragung des Mittagessen-Zuschusses direkt in den Schulen bzw. Kitas.
Bisher wurden in Siegen-Wittgenstein 5.877 Anträge für 3.450 Kinder auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt, das entspricht rund 43 % der Antragsberechtigten – damit liegt Siegen-Wittgenstein ziemlich genau im Bundesdurchschnitt. „Allerdings haben weitaus mehr Kinder eine Förderung erhalten“, erläutert Michael Schäfer, Leiter des Fachservices Soziales beim Kreis Siegen-Wittgenstein, „denn die 100 Euro für das Schulbedarfspaket sind für alle Schüler automatisch überwiesen worden, die in Familien leben, die Hartz IV beziehen.“
Insgesamt leben im Kreisgebiet etwa 8.000 Kinder, die einen Rechtsanspruch auf die Förderungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben. Zwischen 5.600 und 6.000 dieser Kinder leben in Familien, die vom Jobcenter so genannte „Hartz IV“- Leistungen erhalten. Darüber hinaus können aber auch Familien, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bekommen, sowie Sozialhilfeempfänger und Asylbewerber, die länger als vier Jahre in Deutschland leben, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten – das sind rund 2.300.
Neben dem Schulbedarfspaket ist die Förderung von Mittagessen in Schulen oder Kitas die am häufigsten in Anspruch genommene Leistung. Intensiv wird auch die Förderung von Vereinsbeiträgen oder für die Teilnahme an Freizeiten, Tagesausflügen oder Klassenfahrten nachgefragt. „Für Vereinsbeiträge oder auch Musik- oder Kunstschulunterricht stehen pro Kind pauschal 10 Euro im Monat zur Verfügung“, erläutert Michael Schäfer: „Bei Tagesausflügen in der Kita oder Klassenfahrten in der Schule übernehmen wir dagegen den vollen Betrag, der anfällt.“ Gleiches gilt auch für die Förderung von Nachhilfeunterricht, sei es durch ein
Institut oder durch einen Schüler aus der Nachbarschaft, der sich durch Nachhilfe etwas dazu verdienen will. „Hier prüfen wir lediglich, ob sich die Kosten für die Nachhilfestunden im ortsüblichen Bereich bewegen“, sagt Schäfer.
Um es Eltern so einfach wie möglich zu machen, die entsprechenden Leistungen für ihre Kinder zu bekommen, gibt es verschiedene Wege, die Fördergelder zu beziehen. „Die Anträge für den Zuschuss zum Mittagessen gibt es direkt in der jeweiligen Schule bzw. Kita“, sagt Schäfer. Alle anderen Leistungen und Informationen darüber können Hartz-IV-Bezieher direkt in den örtlichen Büros ihres Jobcenters beantragen. Die gibt es in jeder Stadt und Gemeinde im Kreisgebiet. Wer Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommt, kann sich an das Rathaus seiner Stadt oder Gemeinde wenden. Gleiches gilt für Asylbewerber, die länger als 4 Jahre in Deutschland leben. „Uns war es wichtig, Anlaufstellen ganz nah bei den Menschen vor Ort zu haben. Deshalb haben wir gemeinsam mit den Städten und Gemeinden diese dezentrale Lösung gewählt und darauf verzichtet, die Anträge lediglich im Kreishaus entgegen zu nehmen“, betont Kreissozialdezernent Helmut Kneppe.
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