wS/bb – Stadt Bad Berleburg – Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Bad Berleburg stimmten am gestrigen Abend einstimmig dafür, das vom Landgericht gefällte Urteil zur Zahlung von mehr als 900.000 € an die West GkA nicht zu akzeptieren. Die Stadt Bad Berleburg wird bei dem Oberlandesgericht in Hamm Berufung einlegen.
„Es kann einfach nicht angehen, dass wir es widerspruchslos hinnehmen, dass die Stadt Bad Berleburg für die unternehmerische Fehleinschätzung der West GkA zur Kasse gebeten werden soll. Das einstimmige Abstimmungsergebnis bestätigt ausdrücklich diese Einschätzung und mündet in der Beauftragung unseres Rechtsanwaltes zur Einleitung aller notwendigen Schritte für das Berufungsverfahren“, so Bürgermeister Bernd Fuhrmann.
Ausgangspunkt des Streitverfahrens ist der im Jahr 2000 zwischen der Stadt Bad Berleburg und der West GkA, einer Tochtergesellschaft der WestLB, geschlossene Vertrag und der darauf folgende Erschließungsvertrag, um im Sinne einer aktiven kommunalen Bodenvorratspolitik attraktive Grundstücke für die nachfolgenden Generationen vorzuhalten.
„Die seinerzeit gefertigten Verträge lassen aus unserer Sicht – entgegen dem Urteilsspruch des Landgerichtes Siegen – keinen Interpretationsspielraum bei den Kündigungsmöglichkeiten der beiden Parteien. Wir sehen keinen Anhaltspunkt gegeben, der die Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechtes seitens der West GkA rechtfertigt, und ein ordentliches Kündigungsrecht besitzt die West GkA laut Vertrag nicht. Das verkündete Urteil ist für uns nicht nachvollziehbar. Deswegen ist die Berufung die einzige Möglichkeit für die Stadt Bad Berleburg zu ihrem Recht zu gelangen“, bringt es der 1. Beigeordnete und Kämmerer Jürgen Weber auf den Punkt.
Denn, und da sind sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses einig, die Vermarktung des neu erschlossenen Bebauungsgebietes gestaltet sich als schwierig, und der schleppende Abverkauf ist für den hohen Negativsaldo auf dem Projektkonto verantwortlich. Allerdings liegt die Verantwortung für die Vermarktung vertraglich geregelt ganz eindeutig bei der West GkA, und zwar von Beginn des Vertrages an. Die Stadt Bad Berleburg hat sich damals ganz bewusst für die West GkA als Entwicklungsgesellschaft, die das unternehmerische Risiko trägt, entschieden, weil sie als 100 %-ige Tochter der WestLB absolut kompetent und seriös erschien.
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