Bei Schulabgänger-Mottowochen in keinem Fall mit täuschend echt aussehenden Waffen „kostümieren“ !

wS/po   Siegen –  14.06.2012 –  Aus gegebenen Anlass warnt die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein davor, im Kontext der derzeit an den weiterführenden Schulen stattfindenden Schulabschluss-Mottoveranstaltungen täuschend echt aussehende Spielzeugwaffen zu verwenden.

Sowohl am 13. als auch am 14.06.2012 führten solche Waffen in Siegen zu ernsthaften Polizeieinsätzen, die zwar jeweils für die betreffenden Schüler glücklicherweise glimpflich ausgingen. Dies muss aber nicht immer der Fall sein…

Am Mittwochmorgen hatte sich in einem Siegener Stadtteil ein Anwohner bei der Polizeileitstelle gemeldet, der zwei Personen in Tarnkleidung mit Sturmhaube und einem Maschinengewehr unter dem Arm gesehen hatte, die dann in die Schule gegangen waren.

Als die daraufhin zu der Schule entsandte Streifenwagenbesatzung am Einsatzort eintraf, hatte der Schulleiter den beiden Personen, bei denen es sich um zwei jugendliche Schüler handelte, die zusammen mit ihren Klassenkameraden gerade ihre Schulabschluss-Fetz-Woche feiern wollten, ihre Waffen bereits abgenommen und in einem Stahlschrank eingeschlossen.

Die Polizei leitete gegen die beiden Jugendlichen Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein, denn bei den insgesamt drei von ihnen mitgeführten Waffen handelte es sich um eine täuschend echt aussehende Pumpgun, ein Maschinengewehr und eine Maschinenpistole.  Die Waffen wurden von der Polizei sichergestellt.

Am Donnerstagmorgen rief eine besorgte Siegener Bürgerin bei der Polizeileitstelle an und teilte mit, dass ihr soeben im Bereich eines Fußweges vier Jugendlichen mit einer Waffe begegnet seien.

Eine alarmierte Streifenwagenbesatzung konnte das Quartett schließlich stellen und die vermeintliche Waffe – eine Softairpistole – sicherstellen. Auch bei diesen Jugendlichen handelte es sich um Schüler im Alter von 13 – 15 Jahren. Auch gegen diese vier Schüler fertigte die Polizei eine Anzeige.

Pressesprecher Georg Baum: „ Das sind natürlich Sachen, die ganz, ganz schnell ins Auge gehen und äußerst tragische Konsequenzen nach sich ziehen können!

Eine Anscheinswaffe ist aus der Entfernung nicht von einer echten Waffen zu unterscheiden! Auch nicht für Polizisten! Auch kann natürlich – wenn da im Bereich einer Schule maskierte Menschen mit einem Tarnanzug herumlaufen, die dann auch noch täuschend echt aussehende Maschinenpistolen unter dem Arm tragen – blitzschnell der Verdacht entstehen, da finde ein tatsächlicher Amoklauf statt. All das könnte fatale Folgen haben!“

Die Kreispolizeibehörde rät daher dringend davor ab, im Kontext von Schulabschlussveranstaltungen oder -Mottowochen solche täuschend echt aussehenden Waffen zu verwenden. Von Kostümierungen mit Tarnanzügen und dazugehörigen Masken kann vor diesem Hintergrund auch nur dringend abgeraten werden.

Eltern von Schulabgängern bittet die Polizei zudem eindringlich, auf diese Dinge zu achten und mit ihren Kindern entsprechende Gespräche im Hinblick auf deren etwaige Kostümierung zu führen.

Das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit stellt übrigens einen Verstoß gegen das  Waffengesetz das und zieht eine Anzeige nach sich.

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