wS/jk – Siegen – 01.02.2013 – Der 74-jährige Ferndorfer, der im Sommer letzten Jahres seine Frau am Ehebett umbrachte (wir berichteten), hat öffentlich vor dem Landgericht Siegen um Vergebgung gebeten. Am Morgen des 28. Juli 2012 hatte er unmittelbar nach der Tat seinen Stiefsohn mit einem Hammer bedroht und entschuldigte sich nun dafür.
Am dritten Verhandlungstag im Sicherungsverfahren gegen Kurt X. wegen Totschlags im Zustand der Schuldunfähigkeit äußerte sich der Beschuldigte erstmals vor der Kammer, als der Vorsitzende Richter am Landgericht (VRLG) Wolfgang Münker ihn über seine persönlichen Verhältnisse befragte. Zu dem Tötungsdelikt schwieg er weiterhin.
„Ich möchte mich bei dem Stephan entschuldigen“, machte der Rentner aus seinem Herzen keine Mördergrube. Sein 48 Jahre alter Stiefsohn, der zwei Tage zuvor aussagte („Ich möchte versuchen, ihm zu verzeihen, aber ich kann die Angst nicht ablegen“), war im Gerichtssaal nicht anwesend. Das Schwurgericht war gerade dabei, den Lebensweg des Beschuldigten zu erörtern. Auf die Frage von Richter Münker, wofür er sich entschuldigen wolle, antwortete der Senior: „Dass ich ihn bedroht habe. Ich war nicht bei Sinnen.“
„Ich war nicht bei Sinnen“
Am Tatmorgen habe sein Verstand versagt, hatte Kurt X. dem psychologischen Sachverständigen Dr. med. Michael Mattes (Facharzt für Psychiatrie), der mit ihm für sein Gutachten ein vierstündiges Gespräch in der JVA Attendorn führte, gesagt. Als seine Frau, die er 1970 heiratete und mit der er in das fünf Jahre später fertig gestellte Eigenheim in Kreuztal-Ferndorf zog, mit Reizthemen wie der Erbschaft jenes Hauses und der Geldleihe für den Stiefsohn zum Zwecke der nötigen Dach-Reperatur begann, habe er „gekocht“.
Sie solle doch den Mund halten, schrie der damals 73-Jährige sie an. Die ungewöhnliche Wut des Rentners sei ihm selbst fremd gewesen, gestand er dem forensichen Psychologen. Er drückte ein Kissen auf ihr Gesicht. An das weitere Tatgeschehen fehle ihm jede Erinnerung. „Du redest kein Wort mehr“, lautete ein Ausspruch. An der Bettkante neben der verstorbenen Ehefrau wurde ihm die Tat bewusst. Doch statt die Polizei zu rufen, was der Familienvater zunächst vor hatte, rief er seinen Stiefsohn herbei. Bei ihm suchte er plötzlich die Schuld für das Geschehene.
„Du redest kein Wort mehr“
Den Hammer, mit dem er auf Stephan X. losging, hatte er im Schlafzimmer schon bereit gelegt. Doch seinen Stiefsohn wollte der Beschuldigte, bei dem man eine organische Persönlichkeitsstörung diagnostizierte, nach seinen Angaben gegenüber dem Sachverständigen „nur erschrecken“. Die Absicht ihn zu töten, habe nicht bestanden. Zwischen dem Stiefsohn und seinem Vater kam es bereits Wochen vor der Tat zu Spannungen. Seit einer Routine-Operation litt Kurt X. unter der Wahnvorstellung, dass er entmündigt werden solle. Er vermutete ein Komplott gegen ihn.
Dabei hatte er neben seinem Stiefsohn auch seinen Hausarzt unter Verdacht, wie aus dem Gespräch mit Dr. Mattes hervor ging. „Da läuft ein Spiel“, sah der Beschuldigte sein Hab und Gut in Gefahr. Zum Ende der entspannten Feier am Vorabend der Tat eröffnete Kurt X. auch seinem zweiten Sohn Armin diese Vorwürfe: „Die lügen hier alle. Deine Mutter hatte schon vor 20 Jahren eine Affäre“, warf er in die Runde. Diese wage Behauptung war auch am verhängnisvollen Tatmorgen ein Thema des Streits zwischen den Eheleuten.
„Die lügen hier alle“
Den Versuch Abbitte bei seinem Stiefsohn zu leisten, hatte der Rentner aus der Eickelborner Psychiatrie heraus, in der er derzeit vorläufig untergebracht ist, schon einmal unternommen. In einem kurzen Telefonat wurde Stephan X. über einen „Herzenswunsch“ in Kenntnis gesetzt. Vermutlich hatte der Beschuldigte einen Mitpatienten um diesen Anruf gebeten, was sich im Laufe der Verhandlung abzeichnete. Eine direkte Kommunikation kam nicht zu stande.
Bei dem Sicherungsverfahren vor dem Landgericht Siegen geht es grundsätzlich um die dauerhafte Unterbringung von Kurt X. in der Forensischen Psychiatrie Lippstadt-Eickelborn. Er wird von den Rechtsanwälten Andreas Trode (Iserlohn), Horst-Holger Winzer (Berlin) und Ulrich Schmidt (Siegen) vertreten. Es ist die Frage zu klären, ob Kurt X. bei den Taten schuldunfähig war und ob noch eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht.
Den Antrag stellte die Staatsanwaltschaft Siegen, für die Oberstaatsanwalt Manfred Lischeck den voraussichtlich bis Mitte Februar andauernden Verhandlungen beiwohnt. Die Nebenkläger werden von den Rechtsanwälten Katharina Batz (Kreuztal) und Rainer Gellbach (Siegen) vertreten.
Bericht: Jürgen Kirsch