(wS/red) Siegen-Wittgenstein – Die Finanzierung der Schulsozialarbeit in den elf Städten und Gemeinden des Kreises Siegen-Wittgenstein ist bis Ende 2014 gesichert. Der Kreis Siegen-Wittgenstein stellt den Kommunen Gelder aus dem Bildungs- und Teilhabepakt zur Verfügung, die in den letzten Jahren nicht benötigt wurden.
Bis vor kurzem war nicht klar, wofür die Kreise und kreisfreien Städte diese Mittel einsetzen dürfen. So hatten die Kommunalen Spitzenverbände, wie der Landkreistag NRW, darauf hingewiesen, dass eine Rechtsgrundlage für die Verwendung dieser Mittel zur Finanzierung von Schulsozialarbeit fehle und die Kreise ggf. mit Rückforderungen rechnen müssten. Jetzt haben aber das Ministerium für Inneres und Kommunales und das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gemeinsam in einem Erlass vom 29. Januar 2014 mitgeteilt, dass – sofern noch vorhanden – diese Mittel für die Finanzierung von Schulsozialarbeit verwendet werden dürfen.
Der Kreistag hatte bereits im vergangenen Jahr beschlossen, nicht verwendete Gelder für Schulsozialarbeit über das eigentliche Ende der Förderdauer (31. Dezember 2013) hinaus zu verwenden, um die Finanzierung der Schulsozialarbeit bis zum Schuljahresende 2013/2014 zu gewährleisten. Mit der Klarstellung des Landes, dass auch nicht verbrauchte Gelder für andere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die Schulsozialarbeit verwendet werden dürfen, ist nun die Finanzierung bis zum Jahresende 2014 verlässlich garantiert.
Beschäftigt werden die Schulsozialarbeiter von den Städten und Gemeinden. Der Kreis hat die dafür notwendigen Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an die Kommunen weitergeleitet. „Nachdem nun Rechtssicherheit hergestellt wurde, stellen wir den elf Städten und Gemeinden im Kreis Siegen-Wittgenstein selbstverständlich die bei uns noch vorhandenen Mittel zur Finanzierung der Schulsozialarbeit zur Verfügung“, erläutert Landrat Paul Breuer: „Wir werden dem Kreisausschuss in seiner Sitzung am 21. Februar einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten. Die dafür notwendigen Mittel sind bei uns vorhanden, wir haben entsprechende Rückstellungen gebildet.“
Gleichzeitig weist der Landrat aber auch darauf hin, dass die grundsätzliche Frage nach der künftigen Finanzierung von Schulsozialarbeit nach wie vor nicht geklärt ist: „Diese Frage ist lediglich um einige Monate verschoben. Bund und Land stehen nach wie vor in der Pflicht, eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit zu gewährleisten.“
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