Drei Jahre Jugendhaft für Tankstellenräuber

(wS/jk) Siegen – Jeweils eine dreijährige Jugendhaftstrafe müssen die beiden Tankstellenräuber aus Siegen verbüßen, die zwischen November und Januar in vier von fünf Fällen von den Kassierern Bargeld in Höhe von rund 3.800 Euro erpressten (wir berichteten). Richter Wolfgang Münker, der der großen Strafkammer am Landgericht Siegen vorsitzt, folgte dabei weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, befand jedoch die Anwendung des Jugendstrafrechts für angemessen.

Gericht (4)

Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss hatte für Haupttäter Aytekin K. (20) eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und für Mittäter Jakup Ö. (19) eine Haft von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Er sah bei den Angeklagten allerdings keine so genannte Reifeverzögerung und plädierte für ein Urteil nach dem allgemeinen Strafrecht. Die beiden Tankstellenräuber sollten mit anderen Straftätern im heranwachsenden Alter gleichgestellt und bestraft werden.

„Einen solchen Grundsatz gibt es nicht“, sagte Richter Münker, der bei den 20- und 19-jährigen Tätern einen Erziehungsbedarf sieht und aufgrund dieser Zweifel zugunsten der Angeklagten eine Jugendstrafe verhängte. Diese wird nicht zur Bewährung ausgesetzt. In der Justizvollzugsanstalt sollen Aytekin K. und Jakup Ö. die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zu beginnen bzw. aufrecht zu erhalten. Im Urteil der Kammer über die Höhe der Strafe war vor allem die Vielzahl der erheblichen Taten ausschlaggebend.

Dem Antrag von Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss war die große Strafkammer des Landgerichts Siegen weitgehend gefolgt. Archiv-Fotos (2)

Dem Antrag von Staatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss war die große Strafkammer des Landgerichts Siegen um Richter Wolfgang Münker weitgehend gefolgt. Archiv-Fotos (2)

Obwohl sich beide Jungs zur Tattzeit in einem Ausbildungsverhältnis befanden, seien sie unselbstständig gewesen und hätten ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Aytekin K. und Jakup Ö., die beide einen Migrationshintergrund haben, wuchsen jeweils in zwei verschiedenen Kulturen auf, hatten keine optimale schulische Laufbahn hinter sich und waren finanziell von ihren Elternhäusern abhängig gewesen. „Eine Reifeverzögerung ist deshalb nicht auszuschließen“, so Münker.

Der Richter am Landgericht sah bei den Angeklagten allerdings keine Spielsucht. „Diese lag nicht vor“, bewertete er. Zwar haben Aytekin K. und Jakup Ö. einen Teil der Beute in Spielhallen verjubelt, doch wiederholt seien Geldbeträge auch auf Konten eingezahlt worden, um beispielsweise Schulden zu bedienen. Trotz der stetigen Zockerei, die nur von kurzer Dauer gewesen ist, konnte keine psychische Belastungen bei den Heranwachsenden ausgemacht werden.

„Die Besuche in den Spielhallen wurden häufiger, aber beide Beschuldigten konnten ad hoc aufhören“, erläuterte Münker. Von einer Spielsucht könne daher keine Rede sein. Drei Jahre müssen Aytekin K. und Jakup Ö. nun hinter Gittern. Die Zeit sollen sie nutzen, um ihr auf die schiefe Bahn geratenes Leben wieder in den Griff zu bekommen. Gerade hinter der Chance auf den Abschluss einer Ausbildung ist der erzieherische Gedanke des Urteils zu sehen.

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