Neue Lebensmittelinformationsverordnung im Kreis ab 13. Dezember 2014

…aber: Durchführungsbestimmungen liegen noch nicht vor

Wappen_Kreis_Siegen-Wittgenstein_SiWi_Si-Wi_Archiv(wS/siwi) Siegen-Wittgenstein. Die Lebensmittelüberwachung des Kreises Siegen-Wittgenstein erhält derzeit vermehrt Anrufe, mit Fragen zur neuen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) der EU. Diese tritt am 13. Dezember 2014 in Kraft und löst in weiten Teilen bisherige nationale Verordnungen in diesem Bereich ab. Allerdings gibt es in Deutschland noch keine Durchführungsbestimmungen zur neuen LMIV. Deshalb kann die Lebensmittelüberwachung des Kreises derzeit auch nur allgemein beratend tätig werden. Sanktionen müssen mögliche Betroffene derzeit nicht befürchten. Sobald die nationalen Durchführungsbestimmungen vorliegen, werden die Lebensmittelüberwacher des Kreises aktiv auf die Lebensmittelunternehmer zugehen.

Ziel der neuen Verordnung ist eine einheitliche Lebensmittelkennzeichnung, um die Gesundheit und Interessen der Verbraucher noch besser zu schützen. So müssen künftig zwingend Nährwertangaben vorhanden sein. Bisher war die Angabe der Nährwerte eines Produkts bis auf wenige Ausnahmen freiwillig.

Um Verbraucher und insbesondere Allergiker besser zu informieren und zu schützen, müssen im Zuge der neuen LMIV Zutaten, die Allergien oder andere Unverträglichkeiten auslösen können, besonders leicht auf dem Etikett des Lebensmittels zu finden sein. Diese Stoffe müssen in Zukunft auch bei „losen“ Lebensmitteln kenntlich gemacht werden,  etwa bei Speisen in der Gastronomie  oder auch beim Teilchen vom  Bäcker.
Bei Fragen zur konkreten Umsetzung der LMIV stehen die Lebensmittelüberwacher des Kreises unter folgende Rufnummer als Ansprechpartner zu Verfügung Tel. 0271 333-2865 bzw. -2858.

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