(wS/si) Siegen – Vereine oder Organisationen, die ein Osterfeuer planen, sollten schnellstmöglich die Ordnungsabteilung der Stadt Siegen (Telefon 404 – 1514) über ihr Vorhaben informieren. Dabei reicht es, die Osterfeuer nur anzuzeigen, sie müssen nicht extra angemeldet werden. Die Holzberge sind allerdings nur als Zeichen der Brauchtumspflege erlaubt – Privatpersonen dürfen im heimischen Garten kein Osterfeuer abbrennen, zum Beispiel um so Pflanzenabfall oder Haus- und Sperrmüll loszuwerden. Osterfeuer müssen deshalb öffentlich für jeden Besucher zugänglich sein und dürfen nur von Vereinen oder Gruppen aus einer Ortsgemeinschaft veranstaltet werden.
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